Prospekte werben trotz Verbot
Angebote für Silvesterfeuerwerk?! - Was Sie in Hamm wissen müssen
Das Thema Feuerwerk an Silvester im Corona-Jahr 2020 sorgt in Hamm nach wie vor für hitzige Diskussionen - obwohl die Spielregeln doch ziemlich klar sind. „Schuld“ sind unter anderem die großen Supermarktketten.
Hamm - Obwohl das Feuerwerks-Verbot in der Öffentlichkeit bereits am 13. Dezember im Zuge der verschärften Anti-Corona-Maßnahmen verboten wurde, werben Kaufland, Real, Aldi und Co. in ihren aktuellen Prospekten munter, bunt und ausführlich für den Verkauf von Böllern und Raketen. Eine bisweilen fatale Situation, denn nicht nur zeigen sich auch in Hamm viele Menschen irritiert, sondern es stehen immer wieder Kunden in den Läden, die erst vor Ort auf diese „Fake-News“ hingewiesen werden, was immer wieder zu lautstarken Diskussionen mit Mitarbeitern führt. (News zum Coronavirus in Hamm.)
Dabei können die Mitarbeiter gar nichts dafür; sie müssen nur ein logistisches Problem ihrer Unternehmen ausbaden. Denn tatsächlich kam das Verbot für den Druck der hunderttausenden Flyer schlicht zu spät. Da diese ja auch viele andere Angebote bewerben, kam ein Zurückziehen nicht infrage. Und ein neuer Druck ohne Feuerwerk wäre einfach zu teuer und überdies (noch) umweltschädlicher gewesen, begründen alle Unternehmen den unangenehmen Vorgang im Gleichklang. Aktuelle Zeitungsanzeigen, Aufsteller und Onlineanzeigen müssen den Fehler nun ausbügeln.
Das sind die allgemeinen Regeln für die Silvesternacht 2020/2021. Wichtig dabei: In Hamm gelten noch strengere Vorgaben:
- Ein Böllerverbot per se gibt es laut Vorgaben von Bund und Ländern nicht – jedoch Zonen, in denen das Zünden von Raketen und Co. verboten ist. Diese Bereiche werden von den jeweiligen Städten festgelegt.
- ABER: In Hamm ist Abbrennen von Feuerwerk in der Öffentlichkeit sogar „ausnahmslos verboten“ - also auch auf der Straße vor der eigenen Haustür. Das besagt eine ergänzende Verordnung der Stadt, die unter anderem auf der Website der Stadt einzusehen ist! Ausgenommen ist folgerichtig nur das eigene Grundstück, zum Beispiel der Garten.
- Kioske und ähnliche Geschäfte dürfen nach wie vor zwischen 23 und 6 Uhr keinen Alkohol verkaufen. Zudem gilt weiterhin das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.
- Grundsätzlich dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen.
Und es gibt noch ein ABER: Denn erlaubt bleibt eine Art Feuerwerk-Mini-Variante - das Stichwort dazu heißt „Kategorie F1“. Darunter fallen zum Beispiel Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen und Wunderkerzen. Diese Artikel dürfen ohnehin von Personen ab 12 Jahren ganzjährig gekauft und verwendet werden. Sie gelten als sehr gering gefährlich und verhältnismäßig leise.
Viele Käufer suchen in ihrer Not trotzdem nach Schlupflöchern, zum Beispiel bei Ebay. Das kann allerdings hochproblematisch und sehr gefährlich sein.