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Prostituierte erwürgt: 28-Jähriger zum dritten Mal vor Gericht

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Das Foto zeigt den Angeklagten, dem die Wachtmeister gerade die Handschellen abnehmen.
Der Bart wächst: Das Foto zeigt den Angeklagten, dem die Wachtmeister gerade die Handschellen abnehmen. Die Person links ist der Dolmetscher. © Jörn Hartwich

Mehr als vier Jahre nach dem Tod einer Prostituierten auf dem Straßenstrich in Hamm hat in Dortmund der dritte Prozess gegen den Täter begonnen. Zwei frühere Urteile sind vom Bundesgerichtshof gekippt worden.

Hamm/Dortmund - Die Hände in Handschellen, rechts und links zwei Wachtmeister: Als der Angeklagte am Donnerstagmorgen in den Saal des Dortmunder Schwurgerichts geführt wurde, wusste er sofort, wo sein Platz war. Über vier Jahre ist es inzwischen her, dass der 28-jährige Syrer auf dem Hammer Straßenstrich eine Prostituierte erwürgt hat. Zweimal ist er deshalb schon verurteilt worden. Zweimal hat der Bundesgerichtshof die Urteile später wieder gekippt.

Nun also der dritte Anlauf. Und wieder geht es um die Frage: War es ein Verdeckungs-Mord oder doch „nur“ Totschlag?

Treffen auf dem Straßenstrich

Für die Richter wird auch dieser Prozess nicht leicht werden. Sie müssen herausfinden, was dem Angeklagten zur Tatzeit durch den Kopf gegangen ist. Auf seine Mithilfe können sie dabei nicht setzen. Er hat zum Auftakt des dritten Prozesses von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Es war die Nacht auf den 12. September 2018, als der Angeklagte auf dem Straßenstrich am Flugplatz mit einer Prostituierten verkehrte. Man kannte sich, es war nicht das erste Treffen. Doch diesmal hatte der heute 28-Jährige kein Geld dabei.

Kehlkopf gebrochen

Als es schließlich an die Bezahlung gehen sollte, gab es offenbar Streit. Der Syrer legte der Prostituierten den Arm um den Hals und drückte zu. Teile des Kehlkopfs brachen, die Frau hatte keine Chance. Sie erstickte.

„Ich wollte nur, dass sie leise ist“, hatte der Angeklagte in einem früheren Prozess erklärt. Aber warum? Damit sie nicht verraten kann, dass er sie ausgenutzt und betrogen hat? Oder damit Passanten nicht aufmerksam werden? Das sollen die Richter im aktuellen Prozess laut Bundesgerichtshof herausfinden.

Schwester und Eltern nicht dabei

In einem ersten Verfahren war der Syrer wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Im zweiten Prozess hatten andere Richter eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verhängt. Was nun herauskommen wird, ist offen.

Die Schwester und die Eltern des Opfers sind zum Auftakt des dritten Prozesses nicht ins Dortmunder Landgericht gekommen. Sie lassen sich aber auch diesmal wieder von einem Anwalt vertreten.

Großes Zeugenprogramm

Der Angeklagte sitzt zurzeit im Hagener Gefängnis. Was vor allem auffällig war: Der Bart ist seit der letzten Verurteilung im Februar 2021 deutlich gewachsen. Als er den Gerichtssaal betrat, hatte er kurz versucht, sein Gesicht hinter einem Aktendeckel zu verstecken. Dann war ihm jedoch offenbar alles egal. Er ließ sich minutenlang fotografieren und filmen.

Die Dortmunder Richter wollen noch einmal eine ganze Reihe von Zeugen vernehmen. Insgesamt sind noch vier Verhandlungstage bis zum 17. November vorgesehen.

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