All die Betroffenen dürften ebenfalls einen Anspruch auf „Anerkennung des Leids“ haben. Ob entsprechende Verfahren bereits angedacht sind, ließ sich am Freitag nicht mehr in Münster in Erfahrung bringen. Immerhin hatte Bischof Genn aber am selben Tag erklärt, dass selbst „Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit“ mitumfasst seien.
Ein katholischer Geistlicher, der wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material aus seiner Gemeinde in Hamm abgezogen worden war, hat dort kürzlich eine Taufe durchgeführt - inklusive Auftritt eines Kinderchores.