Zu Jahresbeginn erhalten die Grundstückseigentümer nämlich von der Stadt den jährlichen Grundsteuerbescheid. Den solle man aufbewahren, rät Ministeriums-Sprecherin Lea Veelker. Dann habe man nämlich die Daten für alle weiteren Schritte parat – beispielsweise das Aktenzeichen.
Im Mai geht es nämlich schon weiter. Dann erhalten alle Eigentümer vom Finanzamt ein individuelles Informationsschreiben mit allen dem Land bekannten Daten, die für die Feststellungserklärung notwendig sind. Welche Daten denn notwendig sind, ließ die Sprecherin offen. Grundsätzlich geht es aber wohl um Bodenrichtwert, Grundstücksgröße und Baujahr. Eine Rolle spielen offenbar auch das Hammer Mietniveau und eine fiktive Nettomiete.
Bei der Stadt Hamm rechnet man Sprecher Lukas Huster zufolge mit einem gewissen Klärungsbedarf bei Grundstücksfragen. Die Daten des Katasteramtes seien jedoch über das Landesportal TIM abrufbar.
Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müsse die Feststellungserklärung digital beim Finanzamt eingereicht werden, fährt Sprecherin Veelker fort. Dies sei online über www.elster.de möglich. Das Online-Finanzamt werde von vielen bereits für die Einkommensteuererklärung genutzt. Die Erklärung sei grundsätzlich nur über ein Benutzerkonto möglich, die Einreichung von Belegen sei grundsätzlich nicht vorgesehen.
Skeptisch zum Verfahren hatte sich zuletzt die Bundessteuerberaterkammer geäußert. Die für die Feststellungserklärung notwendigen Daten rechtzeitig zu erheben sei schlichtweg nicht möglich, sagte der Kammerpräsident Hartmut Schwab. Er forderte eine Fristverlängerung.
Das Land will Steuerpflichtige in den kommenden Monaten unterstützen, beispielsweise durch eine Telefonhotline und eine Internetseite.