Hamm will Steuer für Zweitwohnungen einführen

HAMM ▪ Ab Jahresbeginn soll in Hamm eine „Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer“ eingeführt werden.
Münster wolle zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende kommunale Abgabe erheben, um mehr Studenten dazu zu bewegen, den Hauptsitz in die Westfalenmetropole zu verlegen, argumentiert Jörg Hegemann und verweist auf weitere Städte, in denen eine solche Regelung bereits existiert. „Wir haben laut Melderegister 5 800 Zweitwohnungen in Hamm, wovon rund 900 steuerpflichtig sein werden. Wir erhoffen uns, dass mindestens 100 Zweitwohnungen zu Hauptwohnungen umgemeldet werden“, berichtet der Kämmerer, der darauf setzt, dass möglichst viele sich für den Erstwohnsitz Hamm entscheiden, sie somit erst gar nicht als Zahler in Frage kommen.
Als weitere Argumente – neben der Vorteile im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs – für die Erschließung der neuen lokalen Geldquelle werden in der Verwaltungsvorlage folgende Aspekte aufgezeigt: Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage müssten alle Möglichkeiten für Ertragssteigerungen genutzt werden; damit folge man der Forderung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen; die Zweitwohnungssteuer werde bereits in vielen anderen Städte erhoben und sei vom Bundesverfassungsgericht als „zulässige Steuer eingestuft“ worden. ▪ vor