Aussage vor Gericht
"Ein Kampf auf Leben und Tod": Angeklagter äußert sich zu Vorwurf des versuchten Mordes auf der Königstraße
Hamm/Dortmund – Mit einer ersten Einlassung des Angeklagten zum Vorwurf des versuchten Mordes wurde am Dortmunder Schwurgericht das Verfahren gegen einen 40-jährigen Hammer fortgesetzt. Er soll am 16. September vor seinem Mietshaus an der Königstraße auf einen 16-Jährigen eingestochen und den Jugendlichen damit lebensgefährlich verletzt haben.
Über seinen Verteidiger Wolf Bonn ließ der Angeklagte seine Version des Tatgeschehens darlegen. Im Auftrag seines Mandanten schilderte der Anwalt ein Tatgeschehen, das dominiert wird von Notwehr und Erinnerungslücken. Demnach wurde er beim Verlassen seiner Wohnung im Treppenhaus unvermittelt von einer Gruppe von sechs bis neun Personen angegriffen, die ihm dort „aufgelauert“ hätten.
Die Gruppe habe ihn mit einem „einheitlichen Angriff“ zu Boden geschlagen, zwei Männer hätten ihn sogar mit einem Küchenmesser und einem Schraubenzieher attackiert und verletzt. Irgendwann habe die Gruppe dann von ihm abgelassen.
Angeklagter hat Erinnerungslücken
Nicht ausschließen will der Angeklagte, dass er einer Person nachgelaufen ist und mit einem „Küchenmesser aus dem Treppenhaus“ auf ihn eingestochen hat: „Es war ein Kampf auf Leben und Tod“ fasste Bonn das von seinem Mandanten dargestellte Geschehen zusammen.
16-Jährigem in Bauch, Arm und Oberschenkel gestochen
Nicht erinnern kann er sich angeblich daran, dass sein Opfer von der Polizei gefesselt worden war.
Fortsetzungstermine bis Mai
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte nach der Auseinandersetzung mit seinen Widersachern aus seiner Wohnung ein Messer geholt und damit vor dem Haus auf den völlig ahnungslosen, von der Polizei gefesselten Jugendlichen eingestochen haben.
Um das komplexe Geschehen aufzuklären, hat das Gericht bislang Fortsetzungstermine bis in den Mai hinein festgelegt.