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Große Probleme in der Coronakrise: Nun ist die Druckerei Griebsch & Rochol insolvent

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© Reiner Mroß

Die Griebsch & Rochol Druck GmbH hat beantragt, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Das Dortmunder Amtsgericht gab dem Antrag statt und bestimmte einen Insolvenzverwalter. Dieser sucht gemeinsam mit der Geschäftsführung einen Investor.

Hamm - Das Amtsgericht bestellte Andreas Grund von Kanzlei Andrespartner zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Einer Pressemitteilung der Kanzlei zufolge will Grund die Geschäftsführung dabei unterstützen, den Geschäftsbetriebes weiterzuführen und das Unternehmen zu sanieren. Zudem suche man einen Investor, der das Unternehmen unterstützt. „Erste Gespräche mit wesentlichen Beteiligten haben wir bereits aufgenommen“, sagt Grund. Jetzt würden vorhandene Aufträge abgearbeitet und versucht, neue Aufträge zu akquirieren.

Griebsch & Rochol befindet sich seit einiger Zeit in einem Restrukturierungsprozess. Nach Aussage der Geschäftsführung war die Druckerei auf einem guten Weg. In der Corona-Krise brachen allerdings mehr als 50 Prozent des Umsatzes der Druckerei weg. Das habe man nicht mehr auffangen können, heißt es in der Mitteilung.

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Die etwa 130 Beschäftigten und zwölf Auszubildenden habe man informiert. Sie erhalten für drei Monate Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur. Die entsprechenden Anträge seien gestellt.

Die Druckerei entstand in den 1990-er Jahren aus dem Zusammenschluss zweier alteingesessener westfälischer Unternehmen. Sie hat heute ihren Sitz an der Gabelsberger Straße in Rhynern, direkt neben dem Druckzentrum des Westfälischen Anzeigers.

Bis in das Jahr 1661 gehen die Wurzeln des Hammer Druckbetriebes Griebsch zurück. Die Rocholsche Druckerei hatte ihren Betrieb im Revolutionsjahr 1848 in Soest aufgenommen.

Bis Mitte der 2000-er Jahre gehörte Griebsch & Rochol zur Mediengruppe des Westfälischen Anzeigers. Damals ging das Unternehmen dann in die Verantwortung der heutigen Gesellschafter über. Die Agentur PMG, die ebenfalls in Rhynern ihren Sitz hat, ist von der Insolvenz nicht betroffen. Gleiches gilt für verbundene Druckunternehmen in Kassel und Leimen.

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