Coronavirus in Hamm: Zahlen mit klarer Tendenz - nur ein Wert bereitet Sorge

Der positive Trend setzt sich fort: In Hamm gibt es am zweiten Tag in Folge wieder weniger Corona-Infizierte. Auch die Zahl der Neuinfektionen sank deutlich.
Hamm - „Nur“ 36 Neuinfektionen mit dem Coronavirus meldete das Gesundheitsamt der Stadt Hamm am Donnerstag - so wenige wie seit dem 8. November nicht mehr. 22 Personen steckten sich vermutlich innerhalb des Familien- oder Bekanntenkreises an und waren allesamt bereits in Quarantäne, als sie positiv getestet wurden. Eine Person hat sich wohl beim Arbeitgeber angesteckt, bei 13 Infektionen ist die Kette noch unbekannt. (News zum Coronavirus in Hamm)
Weil im Vergleich zu Mittwoch 62 Personen neu als genesen gelten, sank die Zahl der akut Betroffenen auf 614. 327 von ihnen sind weiblich, 287 männlich. Auch der RKI-Inzidenzwert (Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) ist noch einmal deutlich geringer. Der Wert liegt aktuell bei 236,2 (minus 33,4 Punkte).
Zwölf Personen auf der Intensivstation
59 Hammer müssen sich wegen einer Corona-Infektion aktuell stationär im Krankenhaus behandeln lassen (-2). Zwölf von ihnen - drei mehr als am Mittwoch - liegen auf der Intensivstation. Bei ihnen handelt es sich um einen Mann über 50, einen Mann über 60, vier Männer über 70, zwei Männer jenseits der 80 und einen über 90. Zwei Frauen über 70 und eine über 90 sind ebenfalls betroffen.
Die Hauptgruppe auf den Intensivstationen sind Corona-Infizierte damit keineswegs. 93 Intensivbetten gibt es in Hamm. Der Anteil, den Corona-Patienten bei der Belegung liegt bei 10,75 Prozent. Wir haben die Situation in den Kliniken noch einmal separat beleuchtet. Die Stadt teilte dafür unter anderem auch mit, wie viele Krankenhaus-Mitarbeiter bislang infiziert waren.
Coronavirus in Hamm: Die weiteren Zahlen
2.749 Hammer gelten mittlerweile als genesen. 1.463 sind weiblich, 1.286 männlich. Von der Quarantäne betroffen sind 2.835 Menschen (-78). Aus der Beobachtung entlassen wurden 19.423 Personen (+110). 21.587 Tests wurden durch die Stadt an den Corona-Mobilen und im Testzentrum Alfred-Fischer-Halle durchgeführt (+128).
Am Mittwochabend haben Bund und Länder neue Regeln beschlossen, die für die Adventszeit gelten sollen. Oberbürgermeister Marc Herter findet dazu in einer ersten Reaktion am Donnerstagmorgen lobende Worte, kritisiert einige Punkte allerdings auch.
Das sind die wichtigsten neuen Beschlüsse:
- Teil-Lockdown verlängert: Die am 28. Oktober beschlossenen Corona-Maßnahmen für den November werden bundesweit bis mindestens zum 20. Dezember verlängert. Sprich: Gastronomie, Fitnessstudios, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen.
- Groß- und Einzelhandel: Beides bleibt auch im Dezember geöffnet. Es gibt aber eine neue Regelung für Geschäfte: Bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter soll je zehn Quadratmeter ein Kunde zulässig sein, ab 800 Quadratmetern dann ein Kunde je 20 Quadratmeter. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu erledigen.
- Kontakteinschränkungen: Private Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten sollen sich bis zum 20. Dezember auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal 5 Personen beschränken. Das gilt nicht für Kinder bis 14 Jahren. Die Bürger in Deutschland werden von Bund und Ländern noch einmal dazu aufgerufen, jeden nicht notwendige Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben.
- Weihnachten und Silvester: An den Feiertagen werden die Kontakteinschränkungen gelockert. Die Personenobergrenze für Treffen innen und außen werden vom 23. Dezember bis zum 1. Januar erweitert. Dann sollen sich maximal 10 Personen im engsten Familien- und Freundeskreis treffen dürfen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
- Feuerwerk: Bund und Länder empfehlen, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten. Ein Verkaufsverbot gibt es nicht, dafür aber das Verbot von Böllern auf belebten Plätzen und Straßen. Wo genau, sollen die örtlichen Behörden bestimmen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.
- Selbst-Quarantäne vor den Feiertagen: Um die Gefahr einer Infektion zu verringern, raten Bund und Länder, fünf bis sieben Tage vor den Feiertagen die Kontakte noch einmal drastisch zu reduzieren, sich quasi in Selbst-Quarantäne zu begeben.
- Schulen: Die Weihnachtsferien beginnen mit Ausnahme von Bremen und Thüringen am 19. Dezember. Bei einer Inzidenz über 50 soll ab der siebten Klasse auch im Unterricht Maskenpflicht herrschen. Infektionsfreie Schulen sollen aber davon ausgenommen werden können. In Corona-Hotspots sollen für ältere Jahrgänge ab der achten Klasse weitergehende Maßnahmen wie Homeschooling nach Schulen spezifisch umgesetzt werden. Die Quarantäne für Klassenkameraden eines positiv getesteten Schülers wird auf fünf Tage verkürzt. An Schulen sollen verstärkt Antigen-Schnelltests durchgeführt werden.
- Hochschulen und Unis: Hier soll hauptsächlich auf digitale Lehre umgestellt werden.
- Keine Reisen: Alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland, sollen vermieden werden. Das soll vor allem auch für den Skiurlaub gelten.
- Homeoffice und Betriebsferien: Arbeitgeber werden gebeten, unbürokratisch Homeoffice für ihre Beschäftigen zu ermöglichen - vor allem vom 23. Dezember bis zum 1. Januar. Alternativ sollen Arbeitsgeber prüfen, ob sie ihre Betriebsstätten durch Betriebsferien schließen können.
- Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt weiter, jetzt aber auch vor Geschäften und auf Parkplätzen. Zusätzlich sollen Kommunen festlegen, an welchen Orten unter freiem Himmel, etwa in Innenstädten, zusätzlich eine Maske zu tragen ist. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten ist laut der Beschlussvorlage ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen - nicht aber am Platz, sofern 1,5 Meter Abstand gehalten werden kann.
- Finanzhilfen: Die Staatshilfen für von Schließung betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine werden verlängert. Die Novemberhilfe wird in den Dezember verlängert. Für Bereiche, die absehbar noch über Monate größere Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten haben, werden die Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 verlängert - etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche.
- Quarantäne: Die Quarantänezeit von Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Menschen wird ab dem 1. Dezember von 14 auf zehn Tage verkürzt. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Wer bereits an Covid-19 erkrankt war, muss nicht in Quarantäne.
- Bahnfahren: Die Maskenpflicht beim Bahnfahren soll verstärkt kontrolliert werden. Die Sitzplatzkapazität in den Bahnen wird erhöht, gleichzeitig aber die Reservierbarkeit von Sitzplätzen reduziert.
- Kirchen: Bund und Länder wollen mit den Kirchen darüber sprechen, wie Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung stattfinden können. Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter sollen unterbleiben.
- Lockerungen und Verschärfungen: Die Bundesländer bekommen eigene Freiheiten für Lockerungen und Verschärfungen der Maßnahmen abhängig vom Infektionsgeschehen. Wenn die Inzidenz deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an sieben Tagen liegt, können die Bundesländer eigenständig Lockerungen beschließen. Unter 50 liegen aktuell Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Bei einer Inzidenz von über 200 müssen sich die Bundesländer aber damit auseinandersetzen, ob noch schärfere Maßnahmen beschlossen werden. Dies betrifft derzeit 62 Landkreise sowie Berlin.
Aber Achtung: Der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz hat noch keine rechtssetzende Wirkung. Deswegen gelten die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW und die Allgemeinverfügung der Stadt Hamm bis aus Weiteres unverändert weiter. Wann die neuen Regeln in Kraft treten ist noch nicht bekannt.
Corona in Hamm - diese Regeln gelten aktuell:
- Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur für zwei Haushalte erlaubt und mit maximal zehn Menschen.
- Treffen in Privaträumen sind auf zehn Personen beschränkt. Eine Regelung, aus wie vielen Haushalten die Menschen kommen dürfen, gibt es nicht. Genehmigungen für Treffen und Feiern unter 10 Personen müssen nicht eingeholt werden.
- Maskenpflicht besteht wie bisher in Bus, Bahn und Taxi. Auch auf Spielplätzen (außer für Kinder bis zum Schuleintrittsalter) gilt sie laut aktueller Verordnung. In privaten Autos gilt keine Tragepflicht eines Mundschutzes. Auch auf öffentlichen Plätzen soll es verstärkt eine Maskenpflicht geben, für die Wochenmärkte in Hamm ist das bereits der Fall. In der Fußgängerzone gilt samstags zu den Geschäftszeiten eine Maskenpflicht.
- Der Einzelhandel bleibt geöffnet, dort darf sich nicht mehr als ein Kunde auf zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten. Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen sind geschlossen. Gastronomen bleibt die Lieferung und Abholung von Speisen erlaubt.
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt. Profisport-Veranstaltungen wie etwa Spiele des ASV Hamm-Westfalen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden. Nicht erlaubt ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb in öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen. Eine Ausnahme bildet der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt.
- Das Museum, das Kino, der Tierpark, Wettannahmestellen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen. Der Maxipark ist geöffnet. Musikfeste und Festivals sind bis 31. Dezember untersagt.
- Geschlossen sind auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege sind möglich. Friseursalons können öffnen.
St.-Barbara-Klinik in Hamm landet Hit im Netz
Im Netz erheitert trotz der so ernsten Lage im Moment ein Video aus der St.-Barbara-Klinik in Hamm die Gemüter. Zum Hit „Jerusalema“ tanzen etliche Mitarbeiter der Klinik. Das Video auf Facebook haben inzwischen über 1,7 Millionen Menschen gesehen, auf Youtube hat der Clip über 1,2 Millionen Aufrufe gesammelt.
Gäbe es Corona nicht, würde in diesen Tagen rund um die Pauluskirche der Weihnachtsmarkt aufgebaut. Dass es dazu in diesem Jahr nicht kommt, dürfte hinlänglich bekannt und begründet sein – Weihnachtsstimmung aber will die Stadt in der Innenstadt trotzdem erzeugen. In der Fußgängerzone sind mittlerweile auch Leucht-Bäume mit „mitwachsenden“ Lichterketten zu sehen.