Es sei nun geklärt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssten, hieß es von der KBV. Entscheidend sei, dass sie „für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde liegen, weder verantwortlich sind noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden“.
Minister Lauterbach teilte mit, die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüften weiterhin die Abrechnung: „Auffälligkeiten der Testergebnisse werden aber nachgelagert bewertet.“ Betrug mit Bürgertests dürfe sich nicht mehr lohnen. (mit dpa-Material)