Kontrollen nur bei Beschwerden
Corona und private Partys: Stadt Hamm ein Stück weit ratlos
Weil das Land NRW in ihren Corona-Spielregeln keine eindeutigen Vorgaben macht, zuckt die Stadt Hamm beim Thema private Feiern allenfalls mit den Schultern.
Hamm – Viel Verwirrung gab es zuletzt über die erlaubte Personenanzahl bei privaten Feiern, die keinen bedeutenden Anlass wie Hochzeit, Beerdigung oder runden Geburtstag haben. Auch die neue Corona-Schutzverordnung des Landes bleibt da vage und lässt die Entscheider bei der Stadt ein Stück weit ratlos zurück. „Deshalb greifen wir da auch nicht ein und kontrollieren nur auf Hinweis“, erklärte Stadtsprecher Tom Herberg.
Generell seien Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit kein Problem, heißt es in der Schutzverordnung des Landes. Diese Zahl zieht die Stadt auch für private Treffen heran. Darüber hinaus hänge es immer vom Einzelfall ab, welche Veranstaltung bei Beschwerden – etwa durch Nachbarn – auch tatsächlich vom Ordnungsamt oder der Polizei mit Verweis auf die Corona-Regeln aufgelöst werde. „25 Leute in einem sehr kleinen Zimmer können da schon zu viel sein, 50 in einem sehr großen Garten noch passen“, so Herberg.
„Mitbring-Partys“ unkritisch
Es komme auch auf die Art der Veranstaltung an. Kleinere unorganisierte „Mitbring-Partys“ seien unkritisch, Zusammenkünfte mit festlichem Charakter dagegen schwierig. Als Präzedenzfall sieht die Stadt in dieser Hinsicht einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster an, das am 14. August nach einem Eilantrag des Ausrichters eine geplante private Party zum 26. Geburtstag mit 70 Gästen untersagte. Ein solcher Geburtstag sei kein herausragender Anlass hieß es in der Begründung.
In Hamm gab es bislang übrigens keine größeren Beschwerden, nach denen Partys wegen Verstößen gegen die Corona-Beschränkungen aufgelöst wurden.