Corona-Allgemeinverfügung soll fortgesetzt werden
OB: In Privaträumen dürfen sich in Hamm weiter 5 Personen treffen
Fünf Erwachsene aus zwei Haushalten: Das ist die Regel, die in Hamm auch im gesamten Januar für Treffen in privaten Räumen gelten soll. Das sorgt bei den Bürgern für Irritationen. Lesen Sie hier die Begründung von OB Herter.
Hamm - Fünf Personen aus zwei Haushalten sollen sich aktuell und weiterhin im privaten und öffentlichen Raum in Hamm treffen dürfen. Das hat die Stadt Hamm per Allgemeinverfügung geregelt. Diese Regelung soll für den privaten Raum mindestens bis zum 31. Januar bestehen bleiben, wie Oberbürgermeister Marc Herter am Mittwochmittag sagte. Bislang wurden Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt. Dabei dürfte es bleiben, da die Stadt die Verordnung in der aktuellen Fassung fortsetzen will.
Herter geht damit scheinbar auf Konfrontationskurs zu dem, was zuvor bei der Ministerpräsidentenkonferenz besiegelt wurde. Da war schließlich von nur noch einer Person jenseits des eigenen Haushalts die Rede gewesen. Die Beschlüsse wertet Herter allerdings als reine Absichtserklärungen. Sie müssen in den Ländern noch umgesetzt werden. In NRW wird deshalb die Coronaschutzverordnung überarbeitet.
Sollte sich Herters Erwartung erfüllen, ist die Situation, die ab der kommenden Woche eintreten wird, schon ziemlich paradox: Fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich verabreden und drinnen treffen, aber nicht im Freien zum Beispiel einen Spaziergang unternehmen. In der Öffentlichkeit wird auch in Hamm die „Nur-eine-Person-zusätzlich“-Regel gelten. Ihre Einhaltung werde vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) kontrolliert, und Verstöße würden geahndet. Auch das kündigte der Oberbürgermeister an.
Corona-Regeln: So begründet die Stadt die Ausnahme
Herter geht aber nicht davon aus, dass das Land festlegen wird, wie viele Menschen sich privat treffen dürfen. „Ich gehe davon aus, dass der private Raum wieder nicht geregelt werden wird“, sagte er am Mittwoch. Das sei bislang bei jeder Schutzverordnung so gewesen. Deshalb stelle die Stadt eben eine eigene Verfügung auf.
„Ich trage Verantwortung für die Stadt Hamm. Ich denke, dass wir hier Entscheidungen treffen müssen“, sagte Herter. Das sei zum Schutz der Bevölkerung geboten, die Hammer dürften dies von ihm erwarten. Die Hammer Regelungen gelten seit mehreren Wochen. Sie hätten dazu beigetragen, dass Hamm vom absoluten Hotspot zu einer Stadt im Mittelfeld geworden ist, was das Infektionsgeschehen angeht, sagte Herter.
Corona in Hamm: Vom Hotspot ins Mittelfeld
Im November gab es in Hamm zeitweise mehr als 700 akut mit dem Coronavirus Infizierte. Aktuell sind es um die 450. Der RKI-Inzidenzwert liegt bei 167 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. „Es bewegt sich also weiterhin seitwärts“, sagte Herter zum Infektionsgeschehen.
Dass sich in Hamm nicht mehr Leute angesteckt haben, sei eine großartige Gemeinschaftsleistung der Menschen, die die Einschränkungen auf sich nahmen, Herter. „Die harten Maßnahmen, die wir hier in Hamm ergriffen haben, haben Wirkung gezeigt.“
Vorbehalt: Hammer Regeln sollen nur weiter gelten, wenn Land nichts Strengeres regelt
Die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum seien nötig, weil sich die Menschen dort infizierten. Es gibt einen Vorbehalt für die Allgemeinverfügung: die Schutzverordnung des Landes. Sollte das Land eine Regelung für den privaten Raum treffen, würden die Landesregelungen gelten. Die Stadt will eine Allgemeinverfügung erlassen, sobald die neue Coronaschutzverordnung vorliegt.
Zu Schulen und Kitas hat Herter gemeinsam mit Bildungsdezernentin Britta Obszerninks einen Brief an die Landesregierung geschrieben. Darin fordern die beiden, so bald wie möglich Klarheit zu schaffen. Herter kündigte in der Pressekonferenz zudem an, in Hamm werde man Kita- und OGS-Beiträge bis Ende Januar aussetzen.
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