Ausgerechnet vor Muttertag in Hamm
Corona-Lockerungen auf dünnem Eis - Hunderte Tests in Altenheimen
Der Boden für das erst am Mittwoch verkündete Lockerungskonzept für NRW ist extrem dünn. Das wird aktuell am Beispiel der Hammer Altenheime sichtbar.
Hamm – In drei Seniorenheimen – St. Stephanus in Heessen, St. Agnes in der Mitte und An der Kreuzkirche in Bockum-Hövel – stehen Mitarbeiter und/oder Bewohner unter Corona-Verdacht. Das wurde am späten Donnerstagnachmittag bekannt. Aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen werden nun das gesamte Personal und die komplette Bewohnerschaft auf den Erreger getestet. 670 Tests sollen bis Samstag vorgenommen werden. Damit das überhaupt gelingen kann, richtet die Stadt nun kurzfristig ein zweites Corona-Mobil ein.
Klar ist schon jetzt, dass in den drei betroffenen Heimen ebenso wie im Ludgeri-Stift Hövel und dem Phönixhaus an der Kamener Straße (wegen der dort nachgewiesenen Corona-Fälle) die Muttertags-Besuche von Angehörigen definitiv nicht stattfinden können werden. Das sagte Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann in einer Video-Pressekonferenz. Erst wenn erwiesen sei, dass das jeweilige Haus coronafrei sei, könne die Lockerung der Besuchsregelungen auch dort greifen.
Sollte es ferner so sein, dass es zu bestätigten Fällen kommt, könnte dies schnell zur Umsetzung des von der Bundesregierung am Mittwoch entworfenen Notfallplans kommen. 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen könnten dann schnell erreicht sein, was zum Aussetzen vieler Lockerungen in der gesamten Stadt führen könnte.
Angehörige sollen mit Heimen Kontakt aufnehmen
Wer am kommenden Sonntag Angehörige in einem der übrigen 16 Hammer Seniorenheime besuchen möchte, sollte zunächst mit der Einrichtung in Kontakt treten. Alle Heime bemühten sich nach Kräften, Besuchsmöglichkeiten zu schaffen, aber längst nicht jeder Wunsch werde erfüllt werden können, hieß es von der Arbeitsgemeinschaft der stationären Altenhilfeeinrichtungen in der Stadt Hamm. Termine sollten mit den Heimen im Vorfeld abgesprochen werden.
Grundsätzlich gilt: Zwei feste Kontaktpersonen dürfen künftig eine Stunde pro Tag zu einem Bewohner.
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