Auf unbestimmte Zeit ausgesetzt
Corona: Pause im Prozess um Tod in Badewanne in Hamm
Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines pflegebedürftigen Rentners in seiner Badewanne in Hamm ist für unbestimmte Zeit unterbrochen worden. Grund ist ein Corona-Fall in der Familie eines Prozessbeteiligten.
Dortmund/Hamm – Die wegen Totschlags angeklagte Tochter des Opfers muss also noch länger auf das Urteil des Dortmunder Schwurgerichts warten. Zuletzt war eigentlich die ergänzende Vernehmung des psychiatrischen Sachverständigen geplant gewesen. Mit diesem hatte sich die 47-Jährige auf ihren eigenen Wunsch noch einmal ausführlich unterhalten und dabei auch neue Details der Bluttat an der Sachsenschleife geschildert.
Dass die Angeklagte ihren Vater erschlagen hat, hat sie bereits zugegeben. Ob sie dabei jedoch im Zustand eines Affekts gehandelt hat und möglicherweise nur vermindert schuldfähig war, ist eine wichtige Frage, die noch nicht abschließend beantwortet ist.
Tod in der Badewanne: Verfahren vorsorglich „gehemmt“
Weil angesichts des Corona-Falls überhaupt nicht abzusehen ist, wann die Verhandlung fortgesetzt werden kann, haben die Richter das Verfahren vorsorglich „gehemmt“. Damit sind sie nicht mehr an die sonst üblichen Fortsetzungsfristen gebunden, sondern haben theoretisch bis zu drei Monate Zeit, um den nächsten Verhandlungstag anzuberaumen.
Diese Neuregelung hatte die Politik erst im Frühjahr 2020 auf den Weg gebracht, als wegen der Pandemie der Betrieb an den Gerichten weitgehend heruntergefahren werden sollte, ohne Gefahr zu laufen, dass viele Verfahren platzen würden.