Strenge Auflagen
Brandstiftung an Sachsenschleife: Täter aus Psychiatrie entlassen
Unter strengen Auflagen ist der Brandstifter von der Sachsenschleife aus der geschlossenen psychiatrischen Klinik auf freien Fuß gesetzt worden.
Hamm/Dortmund – Die Richter am Dortmunder Landgericht setzten seine zu Beginn des Prozesses im Raum stehende dauerhafte Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie unter strengen Auflagen zur Bewährung aus.
Der 26-jährige Bulgare hatte gestanden, am 8.Februar vor der Wohnungstür eines Mitbewohners in dem Mehrfamilienhaus mit Haarspray getränktes Papier angezündet zu haben. Durch das Feuer war die Holztür stark beschädigt worden, eine akute Gefahr für die Bewohner bestand jedoch nach Einschätzung eines Brandsachverständigen offenbar nicht.
Wesentlicher Grund für die Entscheidung der Richter, den Brandstifter nicht in eine geschlossene Klinik zu schicken, war jedoch seine deutlich spürbare gesundheitliche Genesung.
Ambulante Therapie, Drogenkontrollen und Bewährung
Nach starkem Alkohol- und Drogenkonsum litt er in den Monaten vor der Tat unter eine Psychose mit inneren Stimmen, die sein Verhalten kommentierten und ihm Befehle gaben. Mittlerweile ist er sechs Monaten in stationärer Behandlung gewesen, hat die passende Medikation erhalten und erkannt, dass er krank ist und auch weiterhin behandelt werden muss.
Um in Freiheit einem Rückfall vorzubeugen, muss er eine ambulante Therapie machen, sich regelmäßig Alkohol- und Drogenkontrollen unterziehen sowie mit einem Bewährungshelfer zusammen arbeiten. Gestützt auf das Gutachten eines Gerichtssachverständigen hatten übereinstimmend Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Bewährungschance für den krankheitseinsichtigen Hammer beantragt.
Eine erneute Konfrontation mit seinem Opfer und dessen Familie ist mittlerweile ausgeschlossen, da der Brandstifter und seine Familie weggezogen sind.