Beabsichtigt werde, dort dringend benötigte barrierefreie Wohnungen und gegebenenfalls eine Tagespflegeeinrichtung zu schaffen, so die Stadt. Mit dem geänderten Bebauungsplan sollen der vorhandene Bebauungsplan überplant und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben geschaffen werden. Mit dem Beschluss, den letztlich der Rat in seiner Sitzung am 13. Dezember trifft, werde das Bebauungsplanverfahren „Schulstraße“ gestartet.
Das Plangebiet ist zurzeit noch Bestandteil des Geltungsbereiches des seit 1969 rechtskräftigen Bebauungsplanes Römerstraße. Dieser setzt für den Planbereich ein reines Wohngebiet (WR) mit einer bestimmten Grundflächen- und Geschossflächenzahl vor, für dort nur eine maximal zweigeschossige Bebauung festlegt. Es ist eine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt, die kaum über die Ausmaße des ehemals hier vorhandenen Kötterhauses hinausgeht.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes werde nun angestrebt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Vorhaben zu schaffen, das über das bisherige Festsetzungsgefüge hinausgeht, so die Stadt. „Im Zuge einer städtebaulich sinnvollen Nachverdichtung soll die überbaubare Grundstücksfläche in östliche Richtung ausgedehnt und eine maximal dreigeschossige Bebauung ermöglicht werden“, erklärt die Stadtverwaltung. Aus städtebaulichen Gründen – Lage an einer Hauptverkehrsstraße, angrenzend an den historischen Ortskern von Hövel mit seinen kirchlichen und sozialen Einrichtungen – sei die Festsetzung als reines Wohngebiet (WR) nicht mehr zeitgemäß und bedarfsgerecht. Deshalb werde eine Festsetzung als allgemeines Wohngebiet (WA) angestrebt. Dadurch werden die sogenannten wohnverträglichen Nutzungsmöglichkeiten erweitert. Aufgrund des erheblichen Umplanungsbedarfes werde eine Überplanung des rechtskräftigen Bebauungsplanes durch einen neuen Bebauungsplan angestrebt.
Zudem sollen hier auch die vom Rat beschlossenen Kriterien zur klimawandelgerechten Stadtentwicklung in der Bauleitplanung zur Anwendung kommen, teilt die Verwaltung mit.