Besondere Regeln rund um Gerichtsverhandlungen
Mit neuen Regeln zurück zum Alltag: Auch das OLG will wieder Normalität
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen steht auch das Oberlandesgericht Hamm vor der Aufgabe, unter Minimierung der Ansteckungsgefahr wieder zu einem alle Bereiche umfassenden geordneten Geschäftsbetrieb zu gelangen. „Ziel ist es, zu einer verantwortungsvollen Normalität zurückzukehren“, heißt es in einer Mitteilung.
Hamm – Während in den vergangenen Wochen vor allem eilbedürftige Verfahren und Aufgaben ohne Publikumsverkehr bearbeitet wurden, werden nun schrittweise weitere Tätigkeitsbereiche aktiviert. Leitlinie bleibt, die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu Abständen und Hygiene einzuhalten. Das bedeutet für das OLG Hamm.
Verhandlungen werden über den Eilbetrieb hinaus schrittweise wieder aufgenommen. In den Verhandlungssälen wird für ausreichenden Abstand zwischen den Anwesenden gesorgt.
Weniger Publikumsverkehr
Zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren soll der Publikumsverkehr reduziert bleiben. Von Besuchern ist im Eingangsbereich des OLG eine Selbstauskunft auszufüllen. Wenn dies möglich ist, sind Anträge weiter schriftlich einzureichen. Alle schriftlichen Anträge, die bisher persönlich abgegeben worden sind, sollen per Post oder Fax übersandt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Gerichtsverhandlungen bleiben dort, wo es die Prozessordnung so vorsieht, weiterhin öffentlich. Keinen Zutritt erhalten allerdings Besucher, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder innerhalb der vergangenen 14 Tage persönlich Kontakt mit einer coronainfizierten Person hatten.
Die Gerichtskantine bleibt weiterhin nur als Verkaufsstelle für die Mitarbeiter geöffnet.
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