Die vom Bund verlangte Eintragung im Marktstammdatenregister hatte der Anlagen-Betreiber online erledigt, staunte dann aber, als ihm die Stadtwerke ebenfalls einen Anmeldebogen ins Haus schickten. Sie gilt für Anlagen bis maximal 600 Watt. Abgefragt werden unter anderem Standort der Anlage, Stromzählernummer, Leistung des Solarmoduls sowie des Wechselrichters.
„Klingt kompliziert, ist es aber nicht“ – sagt Simon Schliewe aus der Unternehmenskommunikation der Stadtwerke. „Alle Informationen sollten dem Datenblatt der Anlage zu entnehmen sein“, so der Sprecher. „Wir wollen den Vorgang nicht verkomplizieren, benötigen als Netzbetreiber aber die Daten für den Fall, dass es zu Komplikationen kommt.“
Im Fall der Fälle könnte auf den Betreiber auch ein Zählerwechsel zukommen. Aber auch das sei unkompliziert und kostenfrei. Um eine Rückwärtslaufen des Zählers zu verhindern, ist für den Betrieb der Solaranlage entweder ein Zähler mit Rücklaufsperre erforderlich oder ein digitaler Zweirichtungszähler. Bei Bedarf werde der turnusgemäße Zählertausch von den Stadtwerken vorgezogen und ein digitaler Zähler eingebaut.
Wer Hilfe brauche stehe nicht allein da, sagt Schliewe: Auf dem Anmeldebogen ist die Telefonnummer des Mitarbeiters aus der Fachabteilung hinterlegt. 65 Haushalte in Hamm haben bisher eine Balkonsolaranlage angemeldet. „Tendenz steigend“, so der Sprecher. Allein in diesem Jahr seien 38 Anmeldungen erfolgt.
Bei der Verbraucherzentrale sei ein Boom der Stecker-PV-Anlagen etwa anhand wachsenden Beratungsbedarfs dagegen nicht ablesbar, sagt eine Sprecherin. Die Nachfrage in der Energieberatung sei eher verhalten. Beim Thema Solarenergie gehe es – wenn – um größere Anlagen fürs Dach.
Zu beachten ist in Mitwohnungen ferner, ob eine solche Anlage in Absprache mit dem Vermieter eingerichtet werden darf.