Ärger um Schulbustickets: die gnadenlose Grenze in Hamm

Hamm – 60 bis 70 Schüler stehen nach Schätzung der Hammer Stadtverwaltung akut vor einem Schulwechsel beziehungsweise haben ihre Schule bereits verlassen, weil sie kein kostenfreies Schulbusticket mehr bekommen. OB Thomas Hunsteger-Petermann und Schulausschussvorsitzender Manfred Lindemann drängen auf einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben.
Hamm – Das passt einfach nicht: In Monheim am Rhein verschenkt die Stadtverwaltung, wie gestern zu lesen war, Interrail-Tickets an alle 18- bis 20-Jährigen. In Hamm dagegen nehmen Eltern ihre Kinder von der angestammten Schule, weil sie kein kostenloses Busticket mehr bekommen und es aus eigener Tasche nicht bezahlen können. 60 bis 70 Schüler sind es nach Schätzung der Hammer Stadtverwaltung, die deshalb akut vor einem Schulwechsel stehen beziehungsweise ihre Schule bereits verlassen haben.
Mit einer Art Brandbrief wollen Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann und Schulausschussvorsitzender Manfred Lindemann das NRW-Schulministerium auf das Dilemma hinweisen und zu einer Änderung der Schülerfahrkostenverordnung bewegen. Das Schreiben wurde gestern unterzeichnet und soll am Montag nach Düsseldorf geschickt werden. Die Initiative kommt im Zweifel allerdings zu spät, denn Überbrückungslösungen gibt es offenbar keine.
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Beispiele für groteske Situationen
Es geht um die in der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) verankerte Regel, dass nur derjenige eine Busfahrkarte gestellt bekommt, bei dem die nächstgelegene Schule weiter als 3,5 Kilometer entfernt liegt. Das klingt einfach, ist es bisweilen aber nicht beziehungsweise führt zu grotesken Situationen. Eins von drei Beispielen, die Hunsteger-Petermann und Lindemann in dem Brief beschreiben, ist folgendes: „Wenn beispielsweise ein Gymnasiast auf die Realschule wechselt beziehungsweise wechseln muss und die nächstgelegene Realschule nicht aufnahmefähig ist, entsteht in der Regel ein Anspruch auf Übernahme der SchfkVO zur besuchten beziehungsweise zur ,dann nächstgelegenen‘ Realschule, da die Kilometergrenze erreicht wird.
Im Extremfall wird die nächstgelegene Realschule im folgenden Schuljahr aber (wieder) aufnahmefähig, so dass dann im Regelfall ein Schulwechsel zuzumuten wäre.“ Der Schüler würde also demzufolge vom Gymnasium zur Realschule und im nächsten Jahr zur nächsten Realschule wechseln. „Gerade bei diesen Schülerinnen und Schülern ist ein weiterer Wechsel der Schule einer erfolgreichen Bildungsbiografie abträglich“, folgern deshalb Hunsteger-Petermann und Lindemann. Auf etwa 20 Mädchen und Jungen treffe diese Situation aktuell zu, heißt es ferner aus dem Rathaus. Exakte Statistiken über die Motive bei einem Schulwechsel würden aber nicht geführt.
Busticket im Zweifel nur zwei Jahre
Der zweite Problemkreis betrifft Flüchtlings- und Migrantenkinder. Diese erhalten nach ihrer Ankunft eine zweijährige Deutschförderung. Solche Kurse werden aber nicht an jeder Schule angeboten. Die Schüler werden der Schule zugeteilt, die einen Platz frei hat, Sie bekommen bei einem länger als 3,5 Kilometer langen Schulweg das Busticket gestellt. Sind die zwei Jahre um, greift wieder die Regel der „nächstgelegenen“ Schule.
Das Kind, das also gerade an einer Schule Fuß gefasst hatte, wird diese wieder verlassen. Dies betrifft nach Auskunft der Stadt im gerade begonnenen Schuljahr etwa 15 Schüler. „Wir teilen in diesem Kontext die Einschätzung vieler Schulleiterinnen und Schulleiter hier in Hamm, wonach diese Regelung sich kontraproduktiv zu allen Integrationsbemühungen verhält und zu schwierigen Situationen führt“, schreiben der Oberbürgermeister und der Schulausschussvorsitzende ans Ministerium.
„Sachgrundlose Ungleichbehandlung“
Über den dritten Problemkreis wurde bereits in den vergangenen Wochen berichtet: Es geht um Gesamtschüler, die einen bilingualen Zweig belegt haben, aber anders als Gymnasiasten keine Buskarte erhalten, wenn eine andere Gesamtschule (ohne bilingualem Zweig) näher als 3,5 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt liegt. Aus Sicht der Stadt kommt es hier zu einer „sachgrundlosen Ungleichbehandlung“.
Insbesondere einkommensschwache Familien sind nach Auffassung der Hammer Politik und Verwaltung nicht in der Lage, die Kosten für eine Beförderung zu tragen. Die Regelungen des Bildungs- und Teilhabepaketes greifen hier ebenfalls nicht. Und gerade in einigen bildungsfernen Haushalten wird vermutlich die Wichtigkeit, das Kind im vertrauten Lernumfeld zu belassen, nicht erkannt. Hauptsache, das Kind geht irgendwo zur Schule ...
Als Stadt für eine Übergangszeit – bis zur Änderung der Bestimmungen auf Landesebene – in Vorleistung zu treten, sei ausgeschlossen, hieß es gestern aus dem Rathaus. „Es gibt für die Fälle keine Härtefallregelung/ Übergangsregelungsmöglichkeiten/ Ermessensspielräume für uns als Kommune.“ Die Vergabe der Schülerfahrkarten erfolge strikt und ausschließlich nach den Vorgaben der Schülerfahrtkostenverordnung.
Große Nachfrage nach Maxiticket
Seit dem 1. August geben die Stadtwerke das sogenannte Maxiticket heraus. Wer ein Schulwegjahresticket besitzt, kann für einen Aufpreis von 10 Euro monatlich im Jahresabo das komplette Busnetz in Hamm rund um die Uhr benutzen. Bei mehreren Kindern gibt es Ermäßigungen, ebenso für Leistungsbezieher. 29 Euro kostet das Abo monatlich für Selbstzahler. 1 900 Schüler haben das Maxiticket geordert, darüber hinaus wurden 3071 Schulwegjahrestickets ausgegeben.