Gericht urteilt in Hammer Streitfall
213 Überwachungskameras: Müssen sie alle wieder weg?
Die Kameraüberwachung im Lager von Metro Logistics an der Hafenstraße in Hamm ist in bestehender Form unverhältnismäßig und die entsprechende Betriebsvereinbarung unwirksam.
Hamm – Zu diesem Schluss ist die 1. Kammer am Arbeitsgericht Hamm nach der Sitzung mit Betriebsleitung und Betriebsrat gekommen. Die Betriebsvereinbarung war das Ergebnis eines Einigungstermins im Sommer 2020, der für das Unternehmen ausgefallen war. Jetzt kippte das Arbeitsgericht den Spruch der Einigungsstelle.
Unstrittig für beide Parteien sind Kameras auf dem Außengelände. Die 213 Kameras im Innenbereich und eine 24-stündige Überwachung wertet der Betriebsrat als schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter. Die Betriebsleitung argumentiert ihrerseits mit Sicherheitsgründen zur Abwendung von Schäden und Warenverlusten.
Überwachungskameras in Hamm: Mitarbeiter erleichtert
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Begründung steht noch aus und wird schriftlich zugestellt. Mit Eingang bleiben Metro Logistics vier Wochen, um Rechtsmittel einzulegen und damit vor das Landesarbeitsgericht zu ziehen. Der Rechtsbeistand des Betriebsrates hatte vor der Beschlussverkündung erklärt, gegebenenfalls durch alle Instanzen zu gehen. Die Belegschaft habe den Beschluss mit großer Freude und Erleichterung aufgenommen, teilte er mit. Seiner Auffassung nach müssen nun alle Kameras im Innenbereich abgebaut werden. Metro kündigte eine Stellungnahme an, allerdings erst, wenn mehr Details vorlägen.
Die Entscheidung könnte ein Muster für ähnliche Sachverhalte werden.