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Weil Nachbar „fast jeden Tag“ grillt: Mann erreicht wegweisendes Gerichtsurteil – „Thema endlich mal geklärt“

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Von: Andreas Thieme

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Heinz J. (75) litt jahrelang unter Rauch und Gerüchen - denn sein Nachbar grillt besonders gerne. Ihn verklagte der Rentner und erzielte am Münchner Landgericht jetzt ein wegweisendes Urteil.

München - Endlich Frühling! Den ganzen Nachmittag Sonne und 19 Grad sind für Montag vorausgesagt. Perfektes Wetter also, um erstmals den Grill anzuwerfen. Doch Vorsicht: Das ist nicht so oft erlaubt, wie man vielleicht denkt. Denn nur ein Mal pro Woche darf angeheizt werden - so hat das Landgericht München I jetzt in einem Fall entschieden.

„Für mich war das unerträglich“: Rauch vom Elektrogrill zieht in die Wohnung

Ein heißes Urteil! Denn bislang gab es rechtlich gesehen kaum Begrenzungen für Grillmeister. Heinz J. (75) aber litt unter den Folgen: „Einer meiner Nachbarn grillte bei schönem Wetter fast jeden Tag. Das stank mir gewaltig“, sagt der Rentner aus Bad Tölz. Denn obwohl sein Nachbar einen Elektrogrill benutzte, zog der Bruzel-Rauch über die Terrasse in die Wohnung von Heinz J., wie er schildert. „Für mich war das unerträglich, daher habe ich Klage eingereicht.“ Vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen scheiterte er noch, doch das Münchner Landgericht gab dem Rentner nun Recht - und stufte die viele Grillerei als unzumutbar ein, berichtet tz.de.

Heinz J. (75) gewann den Grill-Prozess am Münchner Landgericht
Heinz J. (75) gewann den Grill-Prozess am Münchner Landgericht © arp

München: Nachbar darf nur noch einmal pro Woche grillen - Landgericht fällt wegweisendes Urteil

Im Urteil vom 2. März heißt es: Der Nachbar von Heinz J. müsse es unterlassen, „an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende (Samstag und Sonntag) oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen und insgesamt mehr als viermal im Monat zu grillen“. Und: Das Gericht droht sogar mit bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld, falls sich der Nachbar nicht daran hält - bis hin zu sechs Monaten Haft, falls der Brutzler bei einem Grill-Verstoß das Ordnungsgeld nicht zahlen könne.

„Das Urteil freut mich“, sagt Heinz J., denn der Streit in seiner Nachbarschaft schwelte „schon seit Jahren“, wie er sagt. Doch sein Ärger ist jetzt verraucht: „Endlich hat ein Gericht dieses Thema mal geklärt“, sagt Heinz J. Zuletzt hatte es 1999 in Bayern ein Urteil zum Thema Grillen gegeben, „aber das ist nicht mehr zeitgemäß“ sagt der Münchner Anwalt Martin Klimesch - er hat am Landgericht Heinz J. vertreten - und lobt das Grill-Urteil als „Punktlandung“. Denn: „Die gegenläufigen Interessen der Nachbarn wurden in einen ausgewogenen Ausgleich gebracht“, sagt Klimesch. Sowohl auf den Nachbarn, der das Grillen liebt, werde Rücksicht genommen - er darf ja weiter Würstl auflegen, nur nicht mehr so oft wie bisher. Heinz J. wird hingegen durch das Münchner Urteil geschützt: Er muss Gerüche und Rauch hinnehmen - aber nicht mehrmals in der Woche!

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