Besitzer haben sechs Monate Zeit: Landkreis geht gegen Schottergärten vor

Lange Zeit hat der Landkreis Oldenburg die Besitzer von Schottergärten in Ruhe gelassen. Nun geht der Landkreis verstärkt dagegen vor.
Wildeshausen – Der Landkreis Oldenburg geht in Zukunft gegen Schottergärten vor. Allerdings werden lange und arbeitsaufwendige Verfahren befürchtet, sodass die Behörde den Besitzern großzügige Fristen bei der Beseitigung der Schottergärten einräumen will. Das ging am Dienstagabend aus einem Bericht des Leiters des Bauordnungsamts, Torsten Stuhr, im Umweltausschuss des Kreises hervor.
Bisher sei die Kreisverwaltung eher zurückhaltend gewesen, führte der Amtsleiter aus. Doch das Thema beschäftige die Behörde schon seit Jahren, und es habe nun auch einen Hinweis vom niedersächsischen Umweltministerium gegeben, dass der Landkreis verstärkt tätig werden müsse. Konkret sieht das wie folgt aus: Die Behörde bewertet die ihr bekannten Schottergärten einzelfallabhängig. Die Eigentümer werden angeschrieben und haben sechs Monate Zeit, um den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen, berichtet kreiszeitung.de. Sie erhalten auch entsprechendes Informationsmaterial.
Bei Untätigkeit der Schottergarten-Besitzer droht ein Zwangsgeld
Anschließend kontrolliert der Landkreis, erneuert seine Forderung im Bedarfsfall und droht bei Untätigkeit mit einem Zwangsgeld. Dagegen können die Besitzer allerdings Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. „So ein Verfahren kann drei, vier, fünf Jahre dauern“, sagte Stuhr. Er beschrieb einen durchaus aufwendigen Arbeitsprozess beim Landkreis. „Wir schauen uns das Grundstück des Beschwerdeführers ebenfalls an. Genau wie den Rest des Grundstücks mit dem Schottergarten und die benachbarten Flächen.“ Ersteres diene vor allem der Absicherung, denn bei solchen Beschwerden unter Nachbarn gehe es auch schnell in die andere Richtung. „Wenn ich mich über jemand anderem beschwere, muss ich auch bei mir dafür Sorge tragen, dass die baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden“, so Stuhr. Und dass der Kreis auch das nähere Umfeld ins Auge nehme, liege an den Pflichten der Bauaufsicht. Nicht, dass es außer dem Schottergarten weitere Verstöße gebe, die der Landkreis übersieht.
Die Rechtslage ist klar. In Paragraf neun der niedersächsischen Bauordnung heißt es: „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“ In Paragraf 76 heißt es: „Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen.“
Auf das „kann“ stützte sich die Kreisverwaltung lange Zeit. „Wir haben uns für Beratung und Information eingesetzt. Wir wollen Lust auf das Blühen im Garten machen und nicht hoch verschuldeten Hausbauern mit Anordnungen kommen“, so Baudezernentin Eva-Maria Langfermann. Deswegen sei diese gesellschaftliche Mode, die vielleicht auch schon abklinge, nicht so intensiv verfolgt werden. Sie riet den Kreistagsmitgliedern, doch mal in ihre eigenen Gärten zu schauen, ob dort nur standortheimische Pflanzen wachsen und nicht etwa ein Kirschlorbeer. Kleinere Verstöße seien „doch nur menschlich“.
Politik begrüßt die Pläne des Landkreises
Die Politik begrüßte das etwas härtere Vorgehen der Kreisverwaltung einhellig. Vor vier Jahren habe die Behörde noch gar nichts machen wollen, sagte Reinhold Schütte (Grüne). „Wir sind jetzt im Ansatz auf einem guten Weg. Und ich bin gespannt, was die Aufsichtsbehörde unternimmt.“
Wolfgang Sasse (CDU) sprach von einer einleuchtenden Vorgehensweise. „Wir haben diese Diskussion schon seit Jahren im Neubaugebiet ,Vor Bargloy‘. Und ich denke, dass die Bevölkerung sensibel für das Thema geworden ist“, so der Wildeshauser.
Axel Brammer (SPD) konnte zwar verstehen, dass der Landkreis hoch verschuldeten Hausbauern keine Probleme machen will, hob aber deren Verantwortung hervor. Sie müssten sich eben darum kümmern. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, meinte er.
Marko Bahr (FDP) kritisierte die Darstellung des Landkreises. „Das klingt so wie: Wir haben eine Handhabe, aber alles ist so aufwendig, also würden wir es lieber lassen.“ In seinen Augen sei das Problem wichtig. „In der Siedlung ,Vor Bargloy‘ sieht man wenig grün, nur Betonwüsten.“ Bleibt abzuwarten, wie sich das veränderte Vorgehen des Landkreises darauf auswirkt.