1. wa.de
  2. Verbraucher

Was sich im März 2022 ändert: Verträge, Zeitumstellung, Lotto und Garten

Erstellt:

Von: Tobias Hinne-Schneider

Kommentare

Im März 2022 ändern sich viele Sachen. Davon sind einige Menschen betroffen. Bei den wichtigsten Änderungen geht es um Verträge, Zeitumstellung und Corona-Impfpflicht.

Hamm - Der März 2022 kommt - und mit ihm gibt es zahlreiche Änderungen für Millionen von Menschen. Einige Neuerungen gibt es jährlich - wie die Zeitumstellung -, andere sind gänzlich neu. Dazu gehört unter anderem die Corona-Impfpflicht für Pflegepersonal. Wir haben die wichtigsten Änderungen, Rechte und Pflichten zusammengefasst, die ab dem 1. März auf Verbraucher in NRW und Deutschland zukommen.

MonatMärz
Tage31
Herkunftbenannt nach dem römischen Kriegsgott Mars

Änderungen im März 2022: Corona-Impfpflicht, Zeitumstellung und Organspende

Bereits im Februar 2022 standen etliche Neuerungen für Verbraucher an. Dabei ging es um Steuererklärung, Internet-Hass, Novavax, Impfzertifikat und mehr. Grundsätzlich ist 2022 ein Jahr der Veränderung. Bei Führerschein, Mindestlohn und Kündigungsfristen müssen sich Bürger in Deutschland auf Änderungen einstellen - viele Regelungen sind am 1. Januar in Kraft getreten.

Welche Änderungen im März 2022 hinzukommen, erfahren Sie hier:

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Im Dezember 2021 beschloss der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“. Zusammengefasst: eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Auch wenn häufig von einer Impfpflicht für Pflegepersonal die Rede ist, sind auch Arzt-, Zahnarztpraxen, Tageskliniken und Dialyseeinrichtungen betroffen. Mitarbeiter sind dann dazu verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen - also entweder einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis, das eine Impfung gegen das Coronavirus nicht möglich macht. Bis zum 15. März 2022 sollte das Gesetz in Kraft treten. Das hat sich nach den neuesten Beschlüssen der Bund-Länder-Runde geändert. Jetzt heißt es: „Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen.“

Zeitumstellung - die Sommerzeit kommt: Die Umstellung auf die Sommerzeit steht an - allerdings erst am Ende des Monats. Am 27. März (Sonntag) müssen die Uhren in der Nacht von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt werden. Das bedeutet: Eine Stunde weniger Schlaf. Die Sommerzeit gilt einheitlich in allen europäischen Mitgliedsstaaten.

Änderungen im März 2022: Steuerfreier Corona-Bonus bis Monatsende

Corona-Bonus: Viele Arbeitnehmer können sich freuen: Es gibt einen Corona-Bonus. Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesländer erhalten einen steuer- und abgabenfreien Corona-Bonus in Höhe von 1300 Euro (außer Hessen). Auszubildende und Studierende bekommen 650 Euro. Darauf haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber im November 2021 geeinigt. Das betrifft etwa Tarifbeschäftigte in Landesbehörden, Unikliniken, Schulen, Kitas, bei der Polizei und Feuerwehr sowie Straßenmeistereien und Abfallbetrieben. Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Bundesländer diesen Bonus bekommen - steuerfrei, unabhängig, ob er gesplittet oder auf einmal ausgezahlt wird.

Es gibt Änderungen im März 2022, die Millionen Menschen betreffen. Die wichtigsten neuen Regelungen betreffen Corona-Impfpflicht, Zeitumstellung und Lotto.
Die Sommerzeit ist zurück: Am 27. März werden die Uhren vorgestellt. © Christoph Soeder/dpa

Gartenarbeit - Start der Schonzeit: Wer seine Hecken und Bäume noch stutzen möchte, muss sich beeilen. Am 1. März startet die Schonzeit - und die dauert bis Ende September an. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das grundlose Schneiden von Hecken und Bäumen ab März verboten. Bäume und Sträucher bieten in dieser Zeit vielen Wildtieren einen Lebensraum. Wer dennoch zur Heckenschere greift, riskiert eine hohe Geldbuße. Die Ordnungswidrigkeit kann mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

Änderungen im März 2022: Organspende-Gesetz

Neues Gesetz zur Organspende: Das Gesetz „zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ tritt am 1. März in Kraft. Wer künftig einen Organspende-Ausweis beantragt, soll von Behörden Aufklärungsmaterial und Auskünfte über Beratungsmöglichkeiten übermittelt bekommen - beispielsweise beim Hausarzt. Das soll Menschen die Entscheidung erleichtern, ob sie Organe spenden wollen oder nicht. Auf Grundlage des neuen Gesetzes soll ein Organspende-Register aufgebaut werden.

Neues Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder: Die Moped-Saison beginnt am 1. März. Kleinkrafträder müssen dann statt einem blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen - sonst erlischt der Versicherungsschutz und das ist strafbar. Zu den betroffenen Fahrzeugen gehören beispielsweise Roller, Mopeds und Mofas sowie Segways oder leichte Quads.

Änderungen im März 2022: Weitere Ziehung beim Eurojackpot

Neue Ziehung beim Lotto: Zum 10-jährigen Jubiläum gibt es Änderungen beim Eurojackpot. Ab dem 29. März gibt es wöchentlich eine zweite Ziehung. Die zweite Ziehung wird dienstags eingeführt - bislang wurde der Eurojackpot lediglich freitags gezogen. Auch die Obergrenze ändert sich (ab dem 19. März): Statt wie bisher bei 90 Millionen Euro liegt diese dann bei 120 Millionen Euro. Bisher gab es zwei Spielformeln beim Eurojackpot. 5 aus 50 und 2 aus 10. Letztere wird nun angepasst. Zukünftig gibt es 5 aus 50 und 2 aus 12. Dadurch ändert sich auch die Gewinnchance von rund 1:96 Millionen auf rund 1:140 Millionen.

Faire Verbraucherverträge: Im August 2021 hat der Bundestag das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ beschlossen. Mit dem 1. März treten die Neuerungen in Kraft. Bei Verträgen, die nicht auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, sind künftig nur noch Vertragslaufzeiten von längstens zwei Jahren gestattet. Daneben sind auch die sogenannten Verlängerungsklauseln von der gesetzlichen Neuregelung betroffen.  Diese Klauseln begründen eine automatische Vertragsverlängerung für den Fall, dass der Verbraucher nicht innerhalb einer vordefinierten Frist kündigt. Solche stillschweigenden Verlängerungen sind nur noch möglich, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert wird und dem Verbraucher gleichzeitig das Recht eingeräumt wird, den Vertrag jederzeit mit einer Frist zu kündigen, die nicht länger als ein Monat ist. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

Auch interessant

Kommentare