027.08.10|Reise-Recht|Reise-Recht|
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Der Flug hat Verspätung, der Koffer kommt nicht an und das Traumhotel ist ein einziger Albtraum. Manchmal beginnt der Urlaub mit nichts als Ärger, und dann ist guter Rat teuer.

© dpa
Paragraphenlage im Urlaub: Wenn Reisende zu ihrem Recht kommen wollen, helfen oft die Verbraucherzentralen.
Welche Rechte Reisende haben – die wichtigsten Fragen, Antworten und Urteile:
Für alle europäischen Fluggesellschaften, die in der EU starten und landen – auch für Billigairlines. Auch außereuropäische Fluggesellschaften sind daran gebunden, wenn sie von Europa aus starten.
Ist der Koffer endgültig verloren, erhält der Reisende maximal 1220 Euro. Der Verlust sollte noch vor Verlassen des Flughafens der Fluggesellschaft gemeldet werden. Man wendet sich in der Gepäckhalle an den Lost&Found-Schalter. Bei Gepäckverspätung gibt es nur für den tatsächlich entstandenen Schaden einen Ersatz, z. B. wenn zur Überbrückung Kleidung oder Kosmetika gekauft werden müssen.
Weigert sich die Airline zu zahlen, sollte der Verbraucher Beschwerde einlegen – und zwar bei der nationalen Luftfahrtaufsichtsbehörde. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig zuständig.
Bei großen Verspätungen muss die Bahn jedem Kunden eine Entschädigung zahlen. Kommt der Zug zum Beispiel 60 Minuten später an, muss das Unternehmen 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent.
Der Veranstalter hat die Möglichkeit, eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Stimmt der Gast dieser zu, entfällt grundsätzlich ein späterer Anspruch auf Schadensersatz. Für den Umzugstag in ein anderes Hotel können gemäß verschiedener Urteile je nach Sachlage zwischen 50 bis 100 Prozent des Tagesreisepreises als Minderung geltend gemacht werden.
Das Amtsgericht Duisburg wies die Reisemangel-Klage zwei Urlauber, die vier Stunden auf ihren Zimmerschlüssel gewartet hatten mit der Begründung zurück, dass der An- und Abreisetag bei einer Pauschalreise rechtlich gesehen nicht zur Erholung dient. (AZ.: 73 166/03).
Gerichte machen eine Reisepreisminderung in solchen Fällen davon abhängig, ob der Urlauber dadurch unerträglichen Temperaturen ausgesetzt ist. Das Amtsgericht Bad Homburg hielt in einem entsprechenden Urteil eine Raumtemperatur von 20 Grad für angenehm und sprach Urlaubern bei durchschnittlich 25,6 Grad fünf Prozent Reisepreisminderung zu. (AZ.: 2 C 718/01)
In einem entsprechenden Fall sprach das Amtsgericht Duisburg einem Urlauber zehn Prozent Reisepreisminderung zu (AZ.: 33 C 6013/02).
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied in einem entsprechenden Fall, dass Urlauber eine Reisepreisminderung von 15 Prozent verlangen können (AZ.: 16 U 9/01).
Reinigung kann man nur bei Hotelstränden erwarten. Bei öffentlichen Stränden ist der Reiseveranstalter für Verschmutzung nicht verantwortlich. Seetang oder Meeresalgen müssen hingenommen werden. Verschmutzungen durch Einleitung von Abwässern begründen dagegen einen Reisemangel.
Laut Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg (AZ.: 2 C 1902/01-15) darf ein strandnahes Hotel höchstens 300 Meter vom Strand entfernt sein. Muss man, um ans Meer zu kommen, weiter gehen und zudem eine Straße überqueren, so ist das ein Reisemangel.
Daraus ergeben sich nur Schadensersatzansprüche, wenn im Reisekatalog ausdrücklich auf Deutsch sprechende Kinderbetreuung hingewiesen wird.
Das Amtsgericht Hamburg gestand Eltern in diesem Fall eine Reisepreisminderung um zehn Prozent zu. Ohne Betreuung der Kinder sei der Urlaub der Eltern beeinträchtigt gewesen.
Ob es sich hier um einen Reisemangel handelt, hängt von der Kategorie des Hotels ab. Bei einer günstigen Pauschalreise in den mediterranen Raum, wo das Frühstück traditionell sparsam ausfällt, wurde eine entsprechende Klage des Urlaubers von Gerichten abgelehnt.
„Es liegt auf der Hand, dass bei einer All-inclusive-Reise der Alkoholkonsum der Gäste wesentlich höher liegt als bei Reisen, bei denen jedes alkoholische Getränk extra zu bezahlen ist“: Mit dieser lebensnahen Begründung ließ ein Richter am Landgericht Kleve einen Urlauber abblitzen, der im entsprechenden Fall auf Entschädigung geklagt hatte. (AZ.: 6 S 369/00).
dpa/ch
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