003.09.10|weitere Polizeimeldungen|weitere Polizeimeldungen
Drucken|Empfehlen|Schrift
a
/
A||recommendbutton_count130
Polizei Dortmund / POL-DO: Verwaltungsgericht bestätigt Versammlungsverbot
Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 1025 Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte heute Mittag das Verbot des Polizeipräsidiums Dortmund vom gestrigen Tage für eine Demonstration von Rechtsextremisten bestätigt. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts Münster wurde dem Anmelder der rechtsextremen Versammlung am 04.09.2010 in Dortmund eine Frist zum Einreichen einer Beschwerde gesetzt. Diese Frist ist heute 03.09.2010, um 16.00 Uhr, abgelaufen. Eine Beschwerde ist beim Oberverwaltungsgericht nicht eingegangen. Die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte Verbotsverfügung des Polizeipräsidenten Dortmund hat somit weiterhin Bestand. Die Neonazidemo bleibt verboten. Der Anmelder hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts bleibt abzuwarten. Originaltext: Polizei Dortmund Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/pm/4971 Pressemappe via RSS : http://www.polizeipresse.de/rss/dst_4971.rss2 Polizeipräsidium Dortmund Markgrafenstr.102 44139 Dortmund Peter Schulz Tel: 0231 132 1024
zurück zur Übersicht: weitere Polizeimeldungen

Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.
Die Kommentarfunktion ist bei diesem Artikel nicht aktiviert. Sie haben aber die Möglichkeit uns Ihre Meinung über das Kontaktformular zu senden.

