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NPD-Verbotsverfahren: Friedrich macht Druck

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Leipzig - Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich macht Druck für ein mögliches neues NPD-Verbotsverfahren. Der Zusammenhang zwischen NSU und NPD könnte eine wichtige Rolle spielen.

© dapd

Hans-Peter Friedrich hat den Zeitplan für ein NPD-Verbotsverfahren skizziert.

Auf einer Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten am 22. März will der CSU-Politiker “einen Kriterien-Katalog für eine neue Beweisführung mit dem Ziel eines NPD-Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht“ vorlegen, wie er in der “Leipziger Volkszeitung“ (Donnerstagausgabe) ankündigte. Auf dieser Basis könne dann “konkret mit der Beweissammlung gestartet werden“.

Sollte sich dabei herausstellen, dass der “Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) “eine Art militärischer Arm der NPD war, dann könnte es mit dem Verbot sehr schnell gehen“, sagte Friedrich. Falls es sich lediglich um ideologische Partner handele, “würde es deutlich schwieriger“.

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Friedrich verwies darauf, dass auf der Innenministerkonferenz Ende Mai ein erster Überblick über die Beweislage für den Verbotsantrag möglich sein soll. Dies würde dann auch zusammenfallen mit einem Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Aufklärung der politischen und organisatorischen Schlussfolgerungen rund um die NSU-Terrorgruppe.

Neonazi-Aktivitäten haben seit Zwickau zugenommen

Außerdem haben laut Friedrich die Aktivitäten vono Neonazis seit Entdeckung der rechtsextremen Terrorzelle “Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zugenommen. “Wir müssen feststellen, dass die Aufdeckung der Taten des Zwickauer Neonazi-Trios nicht dazu geführt hat, dass sich Mitläufer des rechtsextremen Milieus davon distanzieren“, sagte der Minister der “Passauer Neuen Presse“ (Donnerstagausgabe). Er habe gehofft, dass sich viele Rechte wegen der Mordserie von der Szene abwenden. Tatsächlich aber gebe es in der Neonazi-Szene eine Solidarisierung. “In manchen Bereichen wird nun eher dreister, noch markiger aufgetreten als zuvor“, sagte Herrmann weiter.

dapd

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