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Windräder dürfen 185 Meter hoch sein

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DRENSTEINFURT ▪ In Sachen Windenergie will die Stadt Drensteinfurt hoch hinaus. Mittlerweile werden auch Anlagen mit einer Gesamthöhe von 185 Metern in Betracht gezogen.

Während vor einem halben Jahr solch große Anlagen noch kritisch bewertet und nur in besonderen Situationen als vertretbar angesehen wurden, hieß es am Montagabend im Bauausschuss, dass eine Höhenentwicklung bis 185 Meter vertretbar ist.

Bereits 1998 hatte die Stadt Drensteinfurt Eignungsbereiche für Windenergie bestimmt und diese im Flächennutzungsplan eingegrenzt. Diese Zonen wurden rund um den Ameker Berg eingerichtet. Bislang dürfen in dem Bereich nur 100 Meter hohe Windräder aufgestellt werden. Und an dieser Höhe soll nun gerüttelt werden.

Im Dezember waren Mitglieder des Bauausschusses unterwegs und haben in Rhede mehrere Windkraftanlagen begutachtet. Dort stehen Anlagen mit Höhen von 100, 130 und 182 Metern. „Insgesamt entstand der Eindruck, dass eine Höhenentwicklung bis 185 Meter vertretbar ist“, bilanzierten die Kommunalpolitiker. Allerdings schränken sowohl Verwaltung als auch Kommunalpolitiker ein, dass ein ausreichender Abstand zu Wohnbebauung eingehalten wird. Das optische Erscheinungsbild sei maßgeblich davon abhängig, dass einheitliche Anlagenhöhen und Anlagetypen entstehen. „Es empfiehlt sich daher, einen Korridor für die Höhenentwicklung von 170 bis 185 Meter vorzugeben“, so die Stadt. Die großen Windräder hätten auch den Vorteil, dass sie eine höhere Effektivität aufbrächten. Wegen des Mindestabstandes könnten zudem nicht so viele aufgestellt werden, machen die Verwaltung im Ausschuss deutlich.

An der Einrichtung von Konzentrationszonen will die Stadt Drensteinfurt indes festhalten. Allerdings soll das gesamte Stadtgebiet überplant werden. Das Büro Tischbein und Schrooten wird anhand eines 24-Punkte-Katalogs vornehmen. In diesem Katalog soll auf verschiedene Faktoren (Landwirtschaft, Flugsicherheit, Landschaftsschutzgebiete) Rücksicht genommen werden. Nur in diesen dann gegründeten Konzentrationszonen sind entsprechende Anlagen zulässig. Ein wichtiges Standbein sollen auch die Errichtung von Bürgewindparks sein. „Darunter versteht man Windfarmen, an denen sich die ortsansässigen Bürger konzeptionell und finanziell beteiligen können“, machte der Bürgermeister deutlich. In welcher Form dies geschehen könne, sei durch den NRW-Winderlass nicht vorgeschrieben. Der Erlass lasse vielmehr verschiedene Arten der Beteiligung zu.

Die Bürger ins Boot zu holen und für die Windpark zu begeistern sei ein wichtiges Anliegen in dem Prozess, unterstrich Paul Berlage. Daher werde voraussichtlich am 6. März in der Realschule eine entsprechende Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden. Nähere Einzelheiten würden noch bekannt gegeben. J war

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