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Nahversorgungszentrum nimmt weitere juristische Hürde Nachbar will Baustopp auf der Wenner-Brache erwirken

Nachbar klagt gegen Stockumer Lidl-Neubau

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STOCKUM ▪ Bei der Lösung des Nahversorgungsproblems in Stockum durch den Bau des Lidl-Marktes muss unmittelbar vor dem Baustart noch eine juristische Hürde überwunden werden. Nachbar Heinz Hagemeier klagt gegen die Genehmigung für den SB-Markt auf dem Gelände der früheren Gärtnerei Wenner. Er will vor Gericht einen Baustopp erwirken, sobald die Arbeiten beginnen.

Haus und Grundstücke des klagenden Nachbarn liegen direkt neben dem gerade abgeräumten Gärtnereigelände, der Betrieb stand zu Teilen auf dieser Pachtfläche. Der SB-Markt entsteht weiter links auf dem Wennerschen Eigentum. J

© Eickmann

Haus und Grundstücke des klagenden Nachbarn liegen direkt neben dem gerade abgeräumten Gärtnereigelände, der Betrieb stand zu Teilen auf dieser Pachtfläche. Der SB-Markt entsteht weiter links auf dem Wennerschen Eigentum. J

Hagemeier war mit seinem Grundstück an der Werner Straße ursprünglich an der geplatzten großen Lösung mit einem Discounter und einem Vollsortimenter beteiligt und danach mit dem Versuch gescheitert, statt des Lidl-Marktes nebenan auf seinem Grund einen K+K-Markt zu errichten. Das städtische Angebot, auf dem Wege einer Umlegung an der Lidl-Ansiedlung beteiligt zu werden und zugleich den Zuschnitt des Discounter-Standortes zu verbessern, schlug er aus.

Bei der Klage gegen die Stadt Werne spricht der Nachbar einerseits über den juristischen Aspekt, dass der Markt für einen Nahversorger zu groß sei und im Lärmgutachten der Schallschutz für sein Haus unzureichend bewertet sei. Andererseits redet er im selben Atemzug darüber, dass ihm die Angebote für die Vermarktung seines Grundstücks, beziehungsweise des Anteils seiner Schwester nicht genügen – und sich „über alles reden lässt.“

Wie berichtet, hat die Stadt wiederholt beteuert, die Nachbarfläche ebenfalls entwickeln zu wollen und sich um die Bauland-Erschließung des rückwärtigen Geländestreifens an der Graf-von-Westerholt-Straße zu kümmern. Darüber hat es nach Auskunft von Baudezernentin Monika Schlüter und Planungsamtsleiter Ralf Bülte noch im Dezember ein Gespräch über eine mögliche Vermarktung durch die Stadt gegeben. Dies sollte in diesen Tagen vertieft werden.

Demnach hat die Stadt Hagemeier angeboten, die gut 8 500 Quadratmeter zu einem geringen Einstandspreis zu kaufen, danach Baurecht zu schaffen, die Erschließung vorzunehmen und mit Erreichen der Gewinnzone in der Vermarktung zum aktuellenBaulandpreis, also nach Abzug sämtlicher Vorlaufkosten, 75 Prozent des Erlöses an den Voreigentümer auszuschütten. Nach einer Wertabschöpfungsklausel beansprucht die Stadt seit Jahren bei jeder privaten Fläche, die auf diesem Wege eine Wertsteigerung erfährt, ein Viertel für die öffentliche Hand.

„Dann habe ich doch keinen Einfluss mehr darauf, was da wann auf meinem Land gemacht wird“, hält Hagemeier dagegen. „Aber ich bin bereit, darüber ein vernünftiges Gespräch zu führen und erwarte eigentlich, dass die Stadt auf mich zukommt.“ Er habe nicht unbedingt Interesse, viel Geld in die Klage beim Verwaltungsgericht zu investieren, „aber ich kann mir nicht gefallen lassen, dass mein Grundstück unberücksichtigt bleibt.“

„Völlig unverständlich“, nennt Egbert Möller, Geschäftsführer des Bauträgers Pro Urban, diese Position. Der Investor will „so schnell als möglich dafür sorgen, dass die Stockumer mit dem Lidl-Markt ihre Einkaufsgelegenheit endlich bekommen.“ Er räumt der Klage keine Chancen ein und will „alles dafür tun“, die Genehmigung umzusetzen. Nicht zuletzt, weil die Verträge mit Lidl empfindliche Strafzahlungen für eine verspätete Fertigstellung vorsähen, so Möller. „Und ich werde auch alles dafür tun, dass der Regress nicht bei uns hängen bleibt.“ J bkr

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