WERNE/DORTMUND ▪ Muss die mutmaßliche Mörderin von Elsbeth B. (65) auf freien Fuß gesetzt werden? Über diese Frage entscheiden demnächst die Richter am Dortmunder Schwurgericht.

© Moorwessel
Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger. ▪
Verteidiger Christoph Klein stellte am Montag zu Beginn des neuerlichen Verhandlungstages den Antrag, den Haftbefehl gegen seine Mandantin außer Vollzug zu setzen und die Angeklagte aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Der Verteidiger behauptet, dass das Gericht nicht mit der nötigen und gesetzlich vorgeschriebenen Zügigkeit das Strafverfahren durchführt. Die Richter würden bei der Terminierung des Verfahrens zu wenige Verhandlungstage mit zu großen Zeitabständen festlegen. Sie würden daher gegen die höchstrichterliche Weisung für eine zügige Bearbeitung des Anklagevorwurfs verstoßen. Es sei daher unverhältnismäßig, die Tatverdächtige weiterhin in Untersuchungshaft zu lassen.
Die Richter nannten noch keinen Zeitpunkt, wann sie über den Antrag der Verteidigung entscheiden wollen. Sollte ihm stattgegeben werden, müsste die Angeklagte noch am gleichen Tag aus der U-Haft entlassen werden. ▪ mw
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