WERNE ▪ Die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs haben für den unter Missbrauchsverdacht geratenen Arnsteiner Pater aus dem Konvent in Werne keine kirchen- und strafrechtlichen Konsequenzen. Das ist das Ergebnis der Untersuchung der Sonderermittlerin Gudrun Schramm-Arntzen, die die Anschuldigungen eines ehemaligen Schülers des St.-Christophorus-Gymnasiums überprüft und bewertet hat. Die Ermittlungen wurden eingestellt.

Am Gymnasium St. Christophorus soll es in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren zur sexuellen und gewalttätigen Übergriffen auf Schüler gekommen sein. ▪
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs werde nicht weiter verfolgt, da der Schüler zum Tatzeitpunkt Ende der 1970er Jahre bereits 17 beziehungsweise 18 Jahre alt war. Zudem war er während der Tat kein Schutzbefohlener mehr. Schüler und Lehrer hatten sich außerhalb der Schulzeit getroffen. Dabei soll der Pater den Jugendlichen geküsst haben. Der Pater bestreitet das.
Den ebenfalls erhobenen Vorwurf der Körperverletzung bewertet sie dagegen „als grenzwertig“, da zum Tatzeitpunkt am Gymnasium das Züchtigungsrecht gegolten habe und der Jugendliche sich nicht in Einzelheiten an die Übergriffe erinnern konnte. Ihrer Einschätzung nach hat es die Übergriffe aber gegeben. „Es ist kein Freispruch erster Klasse“, so Schramm-Arnzten. In dem drei Seiten langen Schlussbericht, der den Arnsteiner Patres in der vergangenen Woche zuging, gibt sie deshalb die Empfehlung, den suspendierten Pater nicht erneut im seelsorgerischen Dienst in der Pfarrgemeinde St. Josef Selm einzusetzen. Dort war er seit 2000 bis zum Bekanntwerden des Missbrauchsverdachts Ende März tätig.
Im Zuge der Debatte über Missbrauch in katholischen Einrichtungen hatten in Werne sieben ehemalige Schüler des Christophorus-Gymnasiums Vorwürfe gegen insgesamt vier Pater erhoben. Drei Pater sind mittlerweile verstorben. Die Taten sollen sich in den 50er, 60er und 70er Jahren ereignet haben. ▪ jiz
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