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Verwaltung bemüht sich um Fristverlängerung für Dichtheitsprüfungen

Verwaltung bemüht sich um Fristverlängerung für Dichtheitsprüfungen

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BÖNEN ▪ Ein Hoffnungsschimmer für viele Haus- und Grundstückseigentümer in Bönen: Sie bekommen möglicherweise mehr Zeit für die gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen und eventuell notwendige Sanierungen an ihren Abwasserleitungen.

Die Kanäle werden mit Kameras überprüft. ▪

Die Gemeindeverwaltung bemüht sich darum, die Frist für diese Maßnahmen von 2015 auf 2023 verlängern zu können. Das erklärte Fachbereichsleiter Horst Becker auf Anfrage eines Bürgers in der jüngsten Sitzung des Fachausschusses für Planen, Bauen und Umwelt. „Wir sind dafür und machen uns dafür stark“, bekräftigte Becker gestern. Er sei zuversichtlich, dass „wir einen Weg finden, das auch hinzukriegen.“ Verankern möchte der Fachbereichsleiter die Fristverlängerung im Zuge des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes.

Das hatten der Kreis Unna und die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörden als Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde gefordert. Darin soll auch festgelegt werden, wie die Gemeinde mit dem § 61a des Landeswassergesetzes, also den Dichtheitsprüfungen, umgehen will. „Wir erarbeiten dieses Konzept gerade und werden es nach den Sommerferien vorlegen“, so Becker. Mit Blick auf die Dichtheitsprüfungen habe es bereits Vorgespräche mit dem Kreis Unna als untere Wasserbehörde und der Bezirksregierung gegeben, die eine generelle Fristverlängerung möglich erscheinen lasse. Konkreter wollte Becker dazu noch nicht werden. Er wies darauf hin, dass es außerdem auf Landesebene zahlreiche Bemühungen zur Novellierung des Gesetzes beziehungsweise zur Änderung der Durchführungsbestimmungen gebe (unsere Zeitung berichtete), die den Kommunen und Bürgern möglicherweise mehr Spielräume bei den Dichtheitsprüfungen geben würden.

Nach der jetzigen Rechtslage kann eine Kommune die Frist für die Durchführung nur dann für bestimmte Ortsteile über 2015 hinaus verlängern, wenn sie gleichzeitig ab 2011 per Satzung einen Stufenplan für die Selbstüberwachung der öffentlichen Kanalisation festlegt.

In Bönen gibt es keine derartige Satzung. Die hätte nämlich zur Folge, so Horst Becker, dass in den Straßen oder Vierteln, wo die Gemeinde vor 2015 die öffentliche Kanalisation überprüft, schon die privaten Dichtheitsprüfungen vorzeitig durchgeführt werden müssten. Die Frist für die Hausbesitzer in diesen Gebieten würde durch eine solche Satzung also sogar verkürzt.

Die Gemeindeverwaltung geht derzeit davon aus, dass bis Ende 2015 bereits 70 bis 80 Prozent der öffentlichen Kanalisation in Bönen auf Dichtheit überprüft sind. Das bedeutet, dass von einer Fristverlängerung per Satzung nach dem jetzigen Stand höchstens noch 20 bis 30 Prozent der Haushalte in Bönen profitieren würden. ▪ li

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