BÖNEN ▪ Ein Hoffnungsschimmer für viele Haus- und Grundstückseigentümer in Bönen: Sie bekommen möglicherweise mehr Zeit für die gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen und eventuell notwendige Sanierungen an ihren Abwasserleitungen.

Die Kanäle werden mit Kameras überprüft. ▪
Die Gemeindeverwaltung bemüht sich darum, die Frist für diese Maßnahmen von 2015 auf 2023 verlängern zu können. Das erklärte Fachbereichsleiter Horst Becker auf Anfrage eines Bürgers in der jüngsten Sitzung des Fachausschusses für Planen, Bauen und Umwelt. „Wir sind dafür und machen uns dafür stark“, bekräftigte Becker gestern. Er sei zuversichtlich, dass „wir einen Weg finden, das auch hinzukriegen.“ Verankern möchte der Fachbereichsleiter die Fristverlängerung im Zuge des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes.
Nach der jetzigen Rechtslage kann eine Kommune die Frist für die Durchführung nur dann für bestimmte Ortsteile über 2015 hinaus verlängern, wenn sie gleichzeitig ab 2011 per Satzung einen Stufenplan für die Selbstüberwachung der öffentlichen Kanalisation festlegt.
In Bönen gibt es keine derartige Satzung. Die hätte nämlich zur Folge, so Horst Becker, dass in den Straßen oder Vierteln, wo die Gemeinde vor 2015 die öffentliche Kanalisation überprüft, schon die privaten Dichtheitsprüfungen vorzeitig durchgeführt werden müssten. Die Frist für die Hausbesitzer in diesen Gebieten würde durch eine solche Satzung also sogar verkürzt.
Die Gemeindeverwaltung geht derzeit davon aus, dass bis Ende 2015 bereits 70 bis 80 Prozent der öffentlichen Kanalisation in Bönen auf Dichtheit überprüft sind. Das bedeutet, dass von einer Fristverlängerung per Satzung nach dem jetzigen Stand höchstens noch 20 bis 30 Prozent der Haushalte in Bönen profitieren würden. ▪ li
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