BERGKAMEN / WERNE ▪ 91 Städte und Gemeinden haben gestern Kommunalverfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster eingelegt. Die Klage richtet sich gegen das Gesetz zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit mit den Kommunen, das Anfang 2010 mit den Stimmen der damaligen Mehrheitsfraktionen vom Landtag verabschiedet wurde. Die Städte Bergkamen und Werne tragen die Beschwerde gegen das Land mit.

Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer
Bergkamen gehöre zwar wie auch Werne nicht direkt zu den Klägern, aber: „Wir tragen die Beschwerde finanziell und ideell mit“, sagt Bürgermeister Roland Schäfer auf Anfrage. Schäfer, der 1. Vize-Präsident des Städte- und Gemeindebundes auf Landesebene und Präsident auf Bundesebene ist, hat eine klare Forderung an die Landesregierung: „Das Land soll sich nicht auf Kosten der Kommunen gesundrechnen.“ Der Städte und Gemeindebund bestehe auf eine Spitzabrechnung.
In Werne sind nach Angaben von Kämmerer Marco Schulze-Beckinghausen im aktuellen Haushalt rund 950 000 Euro für den „Soli“ veranschlagt. Zur Verfassungklage sagt der Kämmerer: „Es ist wichtig, das zu unterstützen, deshalb beteiligen wir uns auch finanziell daran.“ Auch die Stadt Bergkamen und 140 weitere Kommunen sind finanziell und ideell an der Klage beteiligt, um den klagenden Kommunen zur Seite zu stehen. Auch die Kreise haben ihre Solidarität erklärt.
Die Kommunen werfen dem Land Fehler in der Berechnung vor: „Obwohl das Land mittlerweile sogar Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich erhält (im Jahr 2010 mehr als 350 Millionen Euro), unterstellt es im Einheitslastenabrechnungsgesetz statt dessen Belastungen in Höhe von etwa 800 Millionen Euro jährlich, die es bis zum Jahr 2019 fortschreibt“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Beteiligung der Kommunen an diesen fingierten Lasten würde bis zum Ende des Solidarpakts zu kommunalen Überzahlungen in einer Gesamthöhe von rund zwei Milliarden Euro führen, so die kommunalen Spitzenverbände.
„Angesichts der ohnehin schon desolaten Lage der Kommunalfinanzen ist diese Berechnung absolut inakzeptabel und führt alle Bemühungen zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte ad absurdum“, so Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider. ▪ red/sb
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