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24-Jähriger soll in Wohnungen in Hamm und Bergkamen Feuer gelegt haben

Angeklagter bestreitet Brandstiftung

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DORTMUND ▪ Der mutmaßliche Serienbrandstifter hatte am ersten Verhandlungstag eine Aussage zu den Tatvorwürfen angekündigt (der WA berichtete) und dafür eigens einen Aktenordner mit selbst zusammen gestellten Unterlagen mitgebracht. Nervös und zitternd, und mit durch Medikamente stark gedämpfter Stimme antwortete der 24-Jährige gestern auf die Fragen der Richter. Ein Unterfangen, das den Prozessbeteiligten deutlich vor Augen führte, wie offenkundig krank und behandlungsbedürftig der junge Mann ist.

Im Wesentlichen bestreitet er die ihm zur Last gelegten Brandstiftungen in seinen damaligen Wohnungen in Hamm und Bergkamen. Bei einem Großbrand in einer Dachgeschosswohnung in einem Sechsfamilienhaus an der Tondernstraße in Hamm war das Haus für Wochen unbewohnbar geworden und ein Sachschaden von rund 150 000 Euro entstanden. Hier, so die bizarre Einlassung des 24-Jährigen, könne durchaus seine frühere Freundin ihre Finger im Spiel gehabt haben. Sie habe nach dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung damit gedroht, ihm „die Bude abzufackeln“.

Diese Frau sowie der eigene Stiefvater waren nach den wechselnden Anschuldigungen des Angeklagten auch vermutlich verantwortlich für den verheerenden Kellerbrand in seiner späteren Bergkamener Wohnung an der Hochstraße. Auch hier machte das Feuer in den Holzkonstruktionen in Keller und Treppenhaus das Gebäude für längere Zeit unbewohnbar.

„Containerbrand war

ein Missgeschick“

Lediglich den Brand in zwei Containern vor einem Supermarkt in Bergkamen räumte der mutmaßliche Feuerteufel ein: „Aber das war eigentlich ein Missgeschick.“ Auf der Suche nach Lebensmitteln habe er mit seinem Feuerzeug in die Container hinein geleuchtet und dabei wohl, ohne es zu merken, ein Feuer gelegt. Denn: „Mein Feuerzeug habe ich ja immer dabei!“ Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen dem Gericht jedoch einen Mann, der unmissverständlich die Ausbreitung eines zuvor gelegten Brandes beobachtet.

An weiteren Verhandlungstagen werden Zeugen und eine psychiatrische Gutachterin gehört. Die Staatsanwaltschaft fordert die Unterbringung des als psychisch krank und gefährlich einstuften Mannes in einer forensischen Klinik. Hier ist er bereits vorübergehend untergebracht. ▪ mw

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