ASCHEBERG ▪ Elternvereine von Kindern mit Behinderung laufen Sturm gegen die Genehmigung der Ascheberger Profilschule.

In einer gemeinsamen Presseerklärung greifen „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.“ aus Bonn und der Verein „mittendrin e.V“ das NRW-Schulministerium und auch die Gemeinde Ascheberg direkt an. Der Vorwurf: Gemeinsamer Unterricht von Jugendlichen mit und ohne Behinderung sei in dem Modellprojekt nicht vorgesehen.
„Ascheberg hat die Verpflichtung, gemeinsames Lernen möglich zu machen. Stattdessen werden Schüler mit Behinderung wieder einmal ausgesperrt“, empört sich Ingrid Gerber, Vorsitzende von Gemeinsam leben – gemeinsam lernen. Sie bezieht sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention von 2008, die einfordert, dass Schüler mit körperlichen oder geistigen Behinderungen an regulären Schulen unterrichtet werden. Im Umkehrschluss heißt das auch: Förderschulen verstoßen gegen diese UN-Konvention und müssten eigentlich abgeschafft werden. Sie riefen die Eltern in Ascheberg auf, die Aufnahme ihrer behinderten Kinder in die neue Gemeinschaftsschule zu verlangen.
Angestrebt wird eine Änderung des NRW-Schulgesetzes, die dann alle Schulen – vom Gymnasium bis zur Gemeinschaftsschule – betrifft. Den entsprechenden Beschluss hat der Düsseldorfer Landtag zu Wochenbeginn gefällt. Er sieht die volle Integration behinderter Schüler, die sogenannte Inklusion, vor. Details und ein Zeitplan sollen in den kommenden Wochen erarbeitet werden.
„Wir werden uns der Inklusion behinderter Schüler nicht verschließen, müssen aber zunächst die Konkretisierung des Ministeriums abwarten“, sieht Fachbereichsleiter Alexander Ruhe keinen akuten Handlungsbedarf. Grundsätzlich sei die Profilschule aber schon jetzt – wie jede andere Schulform auch – in der Lage, ein behindertes Kind aufzunehmen. Er verwies auf die positiven Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Unterricht im Grundschulbereich. „Wer sich das pädagogische Konzept der Profilschule ansieht, erkennt, dass es an keiner Stelle einer Inklusion behinderter Kinder widerspricht“, so Ruhe. Es sei jederzeit in Abstimmung mit dem Schulministerium möglich, Änderungen im Schulversuch vorzunehmen. Beim Thema Inklusion sind Nachbesserungen innerhalb der sechsjährigen Laufzeit des Schulversuchs sogar wahrscheinlich. Ruhe betonte jedoch, dass jede Veränderung in enger Abstimmung mit der Förderschule in Davensberg getroffen werde. Auch wenn es die laut UN-Behindertenrechtskonvention gar nicht geben dürfte. ▪ jiz
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