HAMM - Ein 39-jähriger Mann hat in Hamm-Süden seine zwei Jahre ältere Lebensgefährtin zu Tode getreten und die Tat am Mittwochabend in einer Beckumer Kneipe „gebeichtet“. Der mehrfach Vorbestrafte wurde noch am Abend festgenommen. Polizisten fanden die Leiche der Frau in ihrer Wohnung.

© Foto: Zimmermann
In diesem Haus an der Werler Straße an der Bushaltestelle Hoop soll der 39-Jährige seine Lebensgefährtin erschlagen haben.
Was sich in der Dachgeschosswohnung eines unscheinbaren Mehrfamilienhauses an der Werler Straße abspielte, ist bisher nur in Teilen klar. Das Opfer habe dort offiziell allein gewohnt, sagt der ermittelnde Staatsanwalt Henner Kruse. Der Verdächtige sei in einer anderen Wohnung an der Werler Straße gemeldet, die gut einen Kilometer vom Tatort entfernt liegt.
Der Tatzeitpunkt stehe noch nicht fest, so Kruse weiter. Der Verdächtige sei am Donnerstag noch so betrunken gewesen, dass er nicht vernommen werden konnte. Am Montagabend seien Täter und Opfer noch gemeinsam in jener Dachgeschosswohnung gesehen worden – von Polizisten, die wegen einer Ruhestörung gerufen wurden. Bei seiner Festnahme in Beckum soll der Verdächtige davon gesprochen haben, die Tat am Dienstag begangen zu haben.
Der 39-Jährige stammt aus Beckum und lebt seit 2009 in Hamm. Am Mittwochabend besuchte er, offenbar bereits stark angetrunken, nach Informationen unserer Zeitung die Kneipe „Zur Quelle“ in der Beckumer Altstadt. Dort sprach er am Tresen über seine Tat. Der Wirt alarmierte gegen 22 Uhr die örtliche Polizei. Etwa eine halbe Stunde später trafen Beamte an der Wohnung des Opfers in Hamm-Süden ein und fanden die Leiche.
Der Verdächtige ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt: Der Mann habe wegen Gewalt- und Sexualdelikten bereits mehrfach vor dem Landgericht Münster gestanden, sagt Staatsanwalt Kruse. Er sei zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der bisher letzte Prozess gegen den Tatverdächtigen habe 2008 vor dem Amtsgericht Beckum stattgefunden. Die Strafe sei damals zur Bewährung ausgesetzt worden. Jetzt sei ein Haftbefehl wegen Totschlags gegen den Mann erlassen worden, so Kruse weiter. Theoretisch lägen auch die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor.
Bestimmen Sie auf der Karte die Region, aus der Sie Nachrichten angezeigt bekommen möchten.



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.