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Wie teuer darf Wohnung bei Hartz IV sein? - Hamms Berechnung auf dem Prüfstand

Wie teuer darf Wohnung bei Hartz IV in Hamm sein?

223.11.11|Stadt Hamm|Stadt Hamm|25
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Artikel: Wie teuer darf Wohnung bei Hartz IV in Hamm sein?

HAMM - Die Stadt Hamm muss möglicherweise ihre über Jahre geübte Praxis bei der Finanzierung von Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Bezieher neu überdenken und tiefer in die Tasche greifen. 4,90 Euro pro Quadratmeter waren bislang das Maß der Dinge bei der Kaltmiete.

© Foto: Wiemer

Rechtsanwalt Burkhard Großmann

Doch der Hammer Sozialrechtler Burkhard Großmann hegt seit Jahren Zweifel an der städtischen Berechnungsmethode. Ein aus dem Jahr 2006 stammender Fall wird am kommenden Dienstag endlich und als erster Hammer Fall vor dem Landessozialgericht in Essen in zweiter Instanz verhandelt.

Wie teuer darf die Wohnung eines Hartz-IV-Beziehers nun sein? Die Stadt Hamm orientiert sich bei ihrer Berechnung nicht an dem Mietspiegel, sondern steht auf dem Standpunkt, dass es innerhalb ihrer Grenzen überdurchschnittlich viel staatlich geförderten Wohnungsbau gebe. Statt 5,52 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter, wie sie der Mietspiegel ausweist, sieht sie 4,90 Euro als maximal angemessen an – und zahlt auch nicht mehr.

Rechtsanwalt Großmann bezweifelt diesen Rechenansatz. „Wieso soll es in Hamm mehr staatlich geförderten Wohnraum geben als in Duisburg oder Bochum? Bis heute habe ich das nicht verstanden“, sagt Großmann und fordert einen entsprechenden Nachweis von der Stadt. Im konkreten Fall geht es um eine Frau, die im Jahr 2006 bereits seit 26 Jahren in ihrer Wohnung lebte. Nach der Scheidung von ihrem Mann rutschte sie mit ihren Einkünften unter das Existenzminimum. Die Kaltmiete inklusive Nebenkosten lag damals allerdings um 70,84 Euro über dem von der Stadt gewährten Maximal-Betrag von 270 Euro für eine 45-Quadratmeter-Wohnung. Einen Umzug wollte sich die Frau damals nicht mehr antun. Mit der Perspektive, in 2010 als Rentnerin wieder über deutlich höhere Bezüge verfügen zu können, blieb sie in ihrer Wohnung und zahlte die 70,84 Euro aus eigener Tasche.

Ihr Anwalt Großmann sieht sich durch die mittlerweile erfolgte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auf der sicheren Seite. Schlüssige Konzepte für ihre Berechnungsmethoden würden höchstrichterlich von den Kommunen verlangt, bislang sei jede daran gescheitert, sagt er. Bei den angemessenen Kosten für eine Wohnung müsse zudem bedacht werden, dass Wohnungen in der entsprechenden Größe auch tatsächlich vorhanden sind. Zumindest bei Single-Wohnungen dürfte das aus seiner Sicht in Hamm schwierig werden.

Auch die Nebenkostenpauschale wird in Essen auf dem Prüfstand stehen. Möglicherweise muss die Stadt auch hier nachbessern.

Von dem Musterprozess erwarten sowohl die Stadt, als auch das Dortmunder Sozialgericht Erkenntnisse für ihr künftiges Vorgehen. „Dieses Verfahren hat absolut grundlegende Bedeutung“, sagt Stadtsprecher Chrstian Strasen. Letztlich betreffe das Urteil der Essener Richter alle Bedarfsgemeinschaften in der Stadt. „Es gibt zahlreiche Parallelverfahren, für die der Ausgang des Prozesses wichtig ist“, bestätigt auch Ulrich Schorn, Sprecher des Dortmunder Sozialgerichts, die Bedeutung des Verfahrens, das ursprünglich am heutigen Mittwoch hätte beginnen sollen. - fl

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