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Sechs Jahre Gefängnis für Feuerteufel aus Hamm

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Hamm/Bergkamen - Mit einer hohen Freiheitsstrafe und der Unterbringung in der forensischen Psychiatrie ist nach mehrmonatiger Beweisaufnahme das Strafverfahren gegen einen 24-jährigen zu Ende gegangen.

© Foto: WA-Archiv

Ein Sechsfamilienhaus in der Tondernstraße in Hamm wurde durch den Brand, den der Feuerteufel gelegt hatte, unbewohnbar gemacht.

Der Angeklagte wurde von der 35. Strafkammer am Dortmunder Landgericht zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt und wurde auf Weisung des Gerichts in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen. Der Angeklagte zeigte sich geschockt von dem Richterspruch, der im Strafmaß sogar noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus geht. „Jetzt ist mein Leben irgendwie kaputt“ kommentierte der als überführt geltende Feuerteufel den Richterspruch noch im Gerichtssaal.

Seine Verteidigerin Julia Kusztelak kündigte an, das Urteil anfechten zu wollen. Sie hatte für ihren Mandanten lediglich eine Geldstrafe wegen Sachbeschädigung für zwei zugegebenen Zündeleien an Müllcontainern beantragt. Das Gericht zeigte sich jedoch nach viermonatigem Prozess davon überzeugt, dass der junge Mann ein gefährlicher Feuerteufel ist, verantwortlich für mehrere Großbrände in Mehrfamilienhäusern in Hamm und Bergkamen.

Hier hatte er zur Tatzeit jeweils gewohnt und nach den Feststellungen des Gerichts absichtlich Brand gelegt. Ein Sechsfamilienhaus an der Tondernstraße in Hamm wurde dabei unbewohnbar gemacht, 20 Menschen mussten notdürftig eine andere Bleibe finden. Das Nachbarhaus am Bockumer Weg wurde so schwer in Mitleidenschaft gezogen, dass ein Sachschaden von über 150.000 Euro entstand. Auch in Bergkamen trieb der Serienbrandstifter nach Überzeugung der Dortmunder Strafrichter immer wieder sein Unwesen, zündelte zwei Mal im Keller eines Mehrfamilienhauses an der Hochstraße und setzte vor einem Supermarkt Papiercontainer und Mülltonnen in Brand.

Eine psychiatrische Sachverständige hatte dem Gericht die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik empfohlen. Der Angeklagte leide unter einer Persönlichkeitsstörung, agiere mit seinen Brandlegungen „innere Wut“ ab und sei gefährlich für die Allgemeinheit. - mw

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