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Hammer Schöffengericht verurteilt 28-Jährigen zu hoher Haftstrafe 6 000 Euro Schmerzensgeld an Nebenkläger

Massenschlägerei auf TSC-Platz: Erstes Urteil

923.06.10|Stadt Hamm|Stadt Hamm
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Artikel: Massenschlägerei auf TSC-Platz: Erstes Urteil

HAMM ▪ Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilte das Hammer Schöffengericht gestern einen der mutmaßlich drei Haupttäter an der Massenschlägerei auf dem Fußballplatz des Türkischen Sportclubs am 23.

Wiemer

Auch in vielen überregionalen Medien wurde über die Massenschlägerei auf der Fußballplatz des TSC Hamm Ende August 2009 berichtet. ▪

August 2009 (WA berichtete). In diese Strafe einbezogen wurden nicht nur zwei gefährliche Körperverletzungen auf dem Spielfeld, sondern auch Schläge und Tritte, die der 28-jährige Angeklagte einem Rollerfahrer zwei Tage zuvor im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt verpasst hatte. Das ihm nach diesem Vorfall auferlegte Fahrverbot wurde vom Gericht mit drei Monaten bestätigt. Da die Zeit bereits verstrichen war, wurde ihm sein Führerschein wieder ausgehändigt.

In seiner einstündigen Urteilsbegründung ließ der Vorsitzende Richter die Ereignisse noch einmal Revue passieren, wie sie sich dem Gericht an Hand der Zeugenaussagen dargestellt haben. Danach ist das Fußballspiel von Anfang an ungewöhnlich hart geführt worden. Nachdem der Schiedsrichter bereits einen der Hammer Spieler des Feldes verwiesen hatte, bekam auch der Angeklagte eine rote Karte. Er kam aber wegen eines Gerangels gegen einen Kamener Spieler wieder zurück, mischte sich ein und schlug selber zu. Das, so stellte das Gericht fest, habe dazu geführt, dass Zuschauer auf das Feld liefen und sich die Massenschlägerei entwickelte, bei der der Kamener Trainer zu Boden ging und ein 38-Jähriger aus Kamen schwerste Verletzungen erlitt. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass er in Lebensgefahr geschwebt habe und der Angeklagte es nur einem glücklichen Zufall zu danken habe, dass nicht mehr passiert sei.

Wie der Vorsitzende Richter sagte, sei vom Gericht in Erwägung gezogen worden, die Sache an das Schwurgericht zu überweisen, weil es sich auch um ein Tötungsdelikt gehandelt haben könnte. Davon habe man nur deshalb abgesehen, weil der Angeklagte, der offensichtlich unter den Fastenauswirkungen des Ramadan gestanden habe, so außer sich gewesen sei, dass er sich darüber keine Gedanken gemacht habe.

Der Richter rügte das Verhalten des 28-Jährigen, der damals Kapitän und Spielertrainer war und sich deshalb hätte vorbildlich verhalten müssen. Straferschwerend kam hinzu, dass das bisherige Leben des jungen Türken, der vielfach vorbestraft ist, durch Gewaltdelikte geprägt war. Er hatte bereits eine Jugendstrafe von vier Jahren und acht Monaten verbüßt, galt in seinem Verein aber als zuverlässiger Spieler, wie der Vereinsgeschäftsführer betonte. Wie bereits vom ersten Verhandlungstag am 21. Mai berichtet, wurde er mit der gesamten Mannschaft nach diesem Vorfall aus dem Verein ausgeschlossen.

Da der als Nebenkläger aufgetretene Verletzte nicht nur körperliche, sondern auch erhebliche finanzielle Verluste erlitten hatte, verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zur Schadenswiedergutmachung und zusätzlich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 6 000 Euro. ▪ be

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