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Sex mit einer 13-Jährigen: Hammer vor Gericht

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HAMM ▪ Sex mit einer 13-Jährigen ist auch dann strafbar, wenn das Mädchen mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden ist. Deshalb musste sich jetzt ein heute 19-jähriger junger Mann vor dem Jugendschöffengericht in Hamm verantworten.

Die 13-Jährige erstattete Anzeige bei der Polizei. So kam der Fall ins Rollen. ▪

© WA

Die 13-Jährige erstattete Anzeige bei der Polizei. So kam der Fall ins Rollen. ▪

Seine Behauptung, dass die 13-Jährige angegeben habe, 16 Jahre alt zu sein, bestätigte sich durch Zeugenaussagen, so dass er in diesem Punkt freigesprochen wurde. Seine damalige „Gespielin“, deren Freundin meinte, dass sie immer lüge und sich an jeden Mann ranmache, hatte zwar eingeräumt, dass sie mit den Bettgeschichten einverstanden gewesen sei, konnte mit ihrer Aussage, ihr Alter damals angegeben zu haben, das Schöffengericht aber nicht wirklich überzeugen. Die heute 15-Jährige verwickelte sich in Widersprüche.

Kennengelernt hatten sie und ihre Freundin den Angeklagten vor dessen Haustür an der Viktoriastraße. Die beiden Mädchen, die in einem Kinderheim in Münster lebten, waren in Hamm, um den Freund der damals 17-Jährigen zu besuchen. Die Jüngere verliebte sich Hals über Kopf in den neuen Bekannten und lag kurz darauf in dessen Bett.

Später trafen sich die beiden mit dem anderen Paar, Die vier beschlossen, ein gemeinsames Saufgelage zu veranstalten, deckten sich mit Wodka ein und legten in der Wohnung des Angeklagten los. Bei steigendem Alkoholpegel kam es zum Streit. Die drei Gäste zogen ab, und die Nacht endete damit, dass die Freundin der 13-Jährigen die Polizei rief, die sie umgehend wieder ins Kinderheim brachte.

Sie rächte sich mit einer Anzeige und behauptete, von dem damals 17-Jährigen geschlagen worden zu sein. Es stellte sich aber heraus, dass es sich bei den Verfärbungen am Hals um Knutschflecken handelte. Die Anzeige aber war in der Welt und so kam es jetzt zur Gerichtsverhandlung.

Der junge Mann saß nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank. Alkohol und Drogen waren bisher sein Problem. Sein Leben geriet aus der Bahn, als er als Kind von seinem Vater sexuell missbraucht wurde. Klinik für Jugendpsychiatrie und Kinderheim folgten. Schulbildung mangelhaft, Berufsausbildung Fehlanzeige. Jetzt steht er unter Betreuung und scheint endlich eingesehen zu haben, dass er sein Leben ändern muss. Eine Therapie ist bereits beantragt.

Das Jugendschöffengericht sprach ihn zwar für den Hauptvorwurf frei, musste ihn aber wegen Sachbeschädigung und eines Diebstahls zu 60 Stunden Freizeitarbeit verurteilen. Er hatte aus Wut ein Auto mit einem Fußtritt beschädigt, eine Wohnungstür eingetreten, weil er in dieser Wohnung eines Freundes schlafen wollte, und in einem Supermarkt einen Wodka-Flachmann mitgehen lassen. ▪ be

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