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Dubai 1000: Schadensersatz für Anleger in Recker-Hotel

Dubai 1000: Schadensersatz für Anleger in Recker-Hotel

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HAMM/DORTMUND ▪ Nach nur eintägiger Verhandlung hat die 1. Zivilkammer des Dortmunder Landgerichts gut 50 Schadensersatzklagen von Anlegern des „Dubai 1 000 Hotelfonds“ des Hammer Finanzwirts Georg Recker im Wesentlichen stattgegeben. Dies bestätigte am Mittwochmittag ein Sprecher des Gerichts.

Sollte eigentlich schon im Sommer 2007 eröffnet werden: Das 1000-Zimmer-Hotel in Dubai, hier ein Bild von der Baustelle, aufgenommen im März 2010. ▪

© pr

Sollte eigentlich schon im Sommer 2007 eröffnet werden: Das 1000-Zimmer-Hotel in Dubai, hier ein Bild von der Baustelle, aufgenommen im März 2010. ▪

Die Investoren hatten in der Hoffnung auf hohe Renditen rund eine Million Euro in den 2006 geschlossenen Hotelfonds investiert – im Einzelfall bis zu 100 000 Euro oder auch 100 000 US-Dollar. Auch ein Hammer Geldgeber ist mit 60 000 Euro dabei gewesen. Wie bereits mehrfach berichtet, ist der einst auf 142 Millionen Euro kalkulierte Wolkenkratzer bislang nicht über die Kellergeschosse herausgewachsen.

Wieviel die Anleger von ihrem Geld zurückerhalten werden, ist allerdings fraglich. Beklagte waren neben der Fondsgesellschaft und der in Hamm ansässigen Verwaltungs GmbH auch die Treuhandgesellschaft und die handelnden Personen: Allen voran der per internationalem Haftbefehl gesuchte Recker, aber auch der aus Ense stammende geschäftsführende Kommanditist. Unter anderem sollte auf von der Staatsanwaltschaft Dortmund arrestierte Fonds-Gelder in Höhe von einer Million Euro zugegriffen werden.

Bis auf die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft wurde den Klagen im Wesentlichen stattgegeben. Der Großteil der beschlagnahmten Million liegt allerdings auf Konten der Fondsgesellschaft.

Geklagt hatten 71 Geldgeber. Etwa ein Dutzend hatten allerdings allein gegen die Fondsgesellschaft Schadensersatzansprüche gestellt. Diese wurden laut Landgericht „aus rechtlichen Gründen“ nicht anerkannt.

Begründet hatten die Anleger ihre Ansprüche unter anderem damit, dass bis heute keine Baugenehmigung für das Bauwerk vorliege, dass die Investoren nichts über die Beziehung Reckers zu der Mittelverwendungskontrolleurin – die er offenbar noch in 2006 geheiratet hat – erfuhren und dass die tatsächlich kalkulierten Baukosten erheblich niedriger als im Fonds-Prospekt angeführt sein sollen.

Wie kaum anders zu erwarten war, war Recker am Dienstag nicht zum Sitzungstermin. Nach Informationen unserer Zeitung befindet er sich weiterhin in Dubai und betätigt sich als Vertreiber von selbst spielenden Plexiglas-Pianos an Hoteliers und mischt bei einem Dinosaurier-Park mit. Statt am Hotel, baut er zudem Villen für Einheimische. Wegen eines fehlenden Auslieferungsabkommens ist der Hammer Finanzwirt für die deutschen Behörden bislang nicht greifbar.

Die Bremer auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei KWAG, die alle 71 Mandate vertreten hatte, begrüßte die schnelle Entscheidung des Gerichts. „Damit ist bewiesen, dass es sich um ein großes Betrugskonstrukt gehandelt hat. Und das ist sehr, sehr erfreulich“, lautete der erste Kommentar von KWAG-Anwalt Lutz Tiedemann. Weniger begeistert war er allerdings, dass die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft abgelehnt wurden. Tiedemann zog bereits für diese Fälle eine Berufung in Betracht.

Ähnliche Gedanken hatte bereits der Vorsitzende Richter in der Sitzung geäußert. „Ich befürchte, dass egal was wir machen, sie über eine nächste Instanz nachdenken werden“, hatte er zu den Anwälten auf Kläger- und Beklagtenseite gesagt.

Die Begründung des noch nicht rechtskäftigen Urteils wird in den nächsten Tagen oder Wochen verschriftlicht und den Beteiligten zugestellt. Vier Wochen bleibt dann Zeit, über eine Berufung zu entscheiden. ▪ fl

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