Hamm/Dortmund - Muss ein mutmaßlicher Brandstifter dauerhaft in einer forensischen Klinik untergebracht werden oder kommt er wegen zweier vergleichsweise kleiner Sachbeschädigungen mit einer Geldstrafe davon?
Zwischen diesen Extrempolen bewegten sich die Strafanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach Abschluss der mehrmonatigen Beweisaufnahme vor dem Dortmunder Landgericht. Hier muss sich ein Hammer seit Ende August wegen einer Reihe ihm zur Last gelegter Brandstiftungen verantworten. So soll er im Juli vergangenen Jahres in einem von ihm mitbewohnten Mehrfamilienhaus an der Tondernstraße Feuer gelegt und dadurch hier und an einem Nachbarhaus einen Sachschaden von 150 000 Euro verursacht haben.
Eine Diagnose, die sich die Staatsanwaltschaft zu eigen machte und in ihrem Schlussvortrag neben einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen einer Serie von Brandstiftungen die Unterbringung des 24-jährigen forderte. Die Verteidigung hingegen ist davon überzeugt, dass man ihrem Mandanten lediglich die von ihm zugegebenen Zündeleien an den Containern als Form der Sachbeschädigung werde nachweisen könne. Hier sei als Sanktion eine Geldstrafe ausreichend und eine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie auf keinen Fall angezeigt. Die 35. Strafkammer unter Vorsitz von Thomas Kelm will am kommenden Donnerstag ein Urteil verkünden. - mw
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