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Brandstiftungen: Mann aus Hamm latent gefährlich

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Hamm/Dortmund - Muss ein mutmaßlicher Brandstifter dauerhaft in einer forensischen Klinik untergebracht werden oder kommt er wegen zweier vergleichsweise kleiner Sachbeschädigungen mit einer Geldstrafe davon?

Zwischen diesen Extrempolen bewegten sich die Strafanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach Abschluss der mehrmonatigen Beweisaufnahme vor dem Dortmunder Landgericht. Hier muss sich ein Hammer seit Ende August wegen einer Reihe ihm zur Last gelegter Brandstiftungen verantworten. So soll er im Juli vergangenen Jahres in einem von ihm mitbewohnten Mehrfamilienhaus an der Tondernstraße Feuer gelegt und dadurch hier und an einem Nachbarhaus einen Sachschaden von 150 000 Euro verursacht haben.

Auch nach seinem Umzug nach Bergkamen soll der mutmaßliche Feuerteufel wiederholt gezündelt haben. Zwei Mal brannte es im Keller eines Mehrfamilienhauses an der Hochstraße – auch hier hatte der Angeklagte ein kleines Appartement angemietet. Auch hier wurde das Haus durch den austretenden Rauch unbewohnbar. Außerdem brannten mehrfach Container und Mülltonnen, zumeist vor einem Supermarkt. Die erfahrene psychiatrische Sachverständige Dr. Marianne Miller prägte in ihrem gestern vorgetragenen Gutachten die Erklärungsformel: „Er hat die Brände aus Wut gelegt.“ Die Wut entstehe aus ungelösten Konflikten und Beziehungsschwierigkeiten mit seiner Ex-Freundin oder seinem Stiefvater. Diese Wut resultiere oft auch aus phantasierten „inneren Bildern und Begegnungen“. Diese Wut und der damit verbundene Drang zum Zündeln und Brandlegen lasse sich anhand von vorliegenden Entwicklungsberichten bis in die Kindheit des schon früh psychisch auffälligen Angeklagten nachweisen. Der junge Mann, so die Sachverständige, leide an einer kaum therapierbaren Kombination aus Persönlichkeitsstörung und Lernbehinderung. Diese sei letztlich weder durch Medikamente noch eine Form der Psychotherapie nachhaltig zu beeinflussen oder gar zu heilen. Die Sachverständige hält den mutmaßlichen Brandstifter daher für latent gefährlich und empfiehlt seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik.

Eine Diagnose, die sich die Staatsanwaltschaft zu eigen machte und in ihrem Schlussvortrag neben einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen einer Serie von Brandstiftungen die Unterbringung des 24-jährigen forderte. Die Verteidigung hingegen ist davon überzeugt, dass man ihrem Mandanten lediglich die von ihm zugegebenen Zündeleien an den Containern als Form der Sachbeschädigung werde nachweisen könne. Hier sei als Sanktion eine Geldstrafe ausreichend und eine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie auf keinen Fall angezeigt. Die 35. Strafkammer unter Vorsitz von Thomas Kelm will am kommenden Donnerstag ein Urteil verkünden. - mw

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