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Einem Westtünner flattert vermeintliche Zuwendung ins Haus Verbraucherzentrale Hamm warnt vor derlei Abzocke

Großes Geld – aber nur gegen Gebühr

224.08.10|Hamm-Rhynern|Hamm-Rhynern|3
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Artikel: Großes Geld – aber nur gegen Gebühr

WESTTÜNNEN ▪ Angebliche Gewinnschreiben gibt es in verschiedenen Formen. Ein ganz besonderes Exemplar eines plumpen Versuchs der Abzocke erhielt jetzt Gerhard Pietig aus Westtünnen von der Firma Hanussen/Para Holding.

Bewilligungsbescheide flattern ins Haus, durch die die Empfänger allenfalls in Träumen abheben können. ▪

© Gerten/Szkudlarek/Montage: Szkudlarek

Bewilligungsbescheide flattern ins Haus, durch die die Empfänger allenfalls in Träumen abheben können. ▪

Er sollte 10 000 Euro aus einem 250 000-Euro-Hilfsfonds für „wirtschaftlich benachteiligte Personen“ erhalten. Zu diesem Kreis zählt er sich ganz und gar nicht. Der 58-Jährige erhielt aber trotzdem einen „Bewilligungsbescheid“ mit dem Status „dringend!“. In diesem überbrachte ihm die Firma aus Wien die „hocherfreuliche Nachricht“, dass er aus Hanussens Gesamt-Hilfssachfonds mit 10 000 Euro bedacht wird. Laut Firma müsse Pietig sehr dankbar sein, berücksichtigt zu werden. Lediglich eine „geringe Bearbeitungs- und Zustellungsgebühr“ von 50 Euro sei zu begleichen, dann stehe der Zusendung des Gewinns nichts mehr im Wege.

„Ich wollte erst einen Brief schreiben, in dem ich Hanussen bitte, die 50 Euro doch einfach von den 10 000 Euro abzuziehen. Den Rest hätten sie mir dann schicken können“, so Pietig mit einem Zwinkern. Zu leicht durchschaubar waren die Ausführungen in dem Schreiben.

Die österreichische Firma ist den Verbraucherzentralen nicht unbekannt. „Wir haben in letzter Zeit viele der Briefe von den Empfängern gefaxt bekommen“, sagt Helmut Riediger von der Verbraucherzentrale Hamm. Auch die Stiftung Warentest warnte schon im September 2000 vor einer so genannten „EVD Direktverkaufs AG“, die offensichtlich mit Hanussen verwoben ist. Die Firmen versprechen hohe Geldgewinne, zahlen diese aber nicht aus.

Gedanken an den unverhofften Reichtum verschwendete Pietig nicht, da ihm klar war, dass das Schreiben nur ein Schwindel sein könne. Jedoch wolle er all diejenigen warnen, die auch ein solches Schreiben erhalten.

Auf den ersten Blick wirken diese recht offiziell, weshalb so mancher drauf reinfallen könnte. Auf den zweiten Blick lässt sich der Schwindel erkennen – im Fall Hanussen so leicht, dass der Leser jede Plattheit amüsiert feststellt.

Dabei kommt das Beste zum Schluss. Wer sich beim Brief von Hanussen darauf freut, den angeblichen Gewinn in bar ausgezahlt zu bekommen, wird bitter enttäuscht. Dreht man das Schreiben nämlich um, so erfährt der Leser, dass es sich hierbei um eine achttägige Gruppenreise in die Türkei handelt. Es dürfen zwar 19 Freunde mitgenommen werden, die Flughafengebühr von 60 Euro pro Person und die Kosten für die Halbpension von 140 Euro pro Person kommen jedoch noch oben drauf. Bei dem angeblichen Gewinn von 10 000 Euro soll der Empfänger also noch einiges draufzahlen. Fraglich, ob das einem Menschen in schlechter wirtschaftlicher Lage hilft?

Die abschließende rhetorische Frage stellt sich nur, wer den „Bewilligungsbescheid“ genauer betrachtet. Davon raten Verbraucherschützer aber ab. Man solle auf solche Schreiben erst gar keinen zweiten Blick werfen, sondern sie direkt in den Papierkorb befördern, erklärt Riediger. Denn wer die geforderten Bearbeitungsgebühren von 50 Euro überweise, der könnte genau so gut „Perlen vor die Säue werfen“. Denn auch wenn Gewinne laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch einklagbar sind, so komme man wenn überhaupt nur schwer an das überwiesene Geld und den Gewinn. Und dann hat der Betroffene trotz amüsantem Schreiben nichts mehr zu lachen. ▪ gei

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