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Gema kassiert auch in Altenheimen ab

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BOCKUM-HÖVEL ▪ Über das leidige Thema von Gema-Gebühren können Organiatoren von Veranstaltungen schon immer ein Klagelied singen. Auf der Suche nach neuen Erlösquellen scheint die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) immer einfallsreicher zu werden.

Ende des vergangenen Jahres waren bekanntlich die Kindergärten mit ihren Laternenumzügen ins Zielfeld geraten. Mehrere 10 000 Kindertageseinrichtungen hatten Ende Dezember Post von der Musikrechte-Verwertungsgesellschaft bekommen. In dem Brief wurde daran erinnert, dass das Kopieren von Notenblättern und Liedtexten leider Gebühren koste. 56 Euro plus Mehrwertsteuer für 500 Singzettel wurden veranschlagt. Damit hatte die Gema im Auftrag der VG Musikedition in einen in Bezug auf musikalische Nutzungs- und Aufführungsrechte bisher ungeregelten Bereich eingegriffen. Was für Schulen, Einrichtungen der nichtgewerblichen Aus- und Fortbildung - wie Kirchengemeinden, Gesangsvereine und Volkshochschulen - bereits seit langem gilt, foderte die Gema, die als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte von mehr als 63 000 Mitgliedern und mehr als einer Million ausländischer Berechtigter verwaltet und dafür sorgt, dass sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden, auch für Kindergärten ein.

Doch nicht nur bei Kindern scheint die Gema kassieren zu wollen. Seniorenveranstaltungen scheinen durchaus eine weitere Möglichkeit zu sein, Gebühren einzunehmen. Geradezu mit Rechnungen bombadiert wurde jetzt das Ludgeristift. Wie Inhaber Jürgen Metz berichtet, soll seine Einrichtung rückwirkend für Veranstaltungen ab Mai Gema-Gebühren für Veranstaltungen in den Ludgeristiften Bockum, Hövel und An der Kreuzkirche entrichten.

„Wenn wir neben der Gema in den Wohnbereichen für Fernseher, Radios oder Recorder jetzt auch noch für diese Veranstaltungen zahlen müssen, werden wir solch ein Angebot auf Dauer nicht mehr aufrecht erhalten können“, findet es Metz bedauerlich, dass private Träger von Senioreneinrichtungen so zur Kasse gebeten werden.

Obwohl weder Gewerbe- noch Umsatzsteuer bezahlt werden müssen, und die Seniorenheim außerdem von der GEZ befreit sind, kassiert die Gema pro Jahr zwischen 500 und 600 Euro für Radio- und Fernsehgeräte in öffentlich zugänglichen Räumen. Bei einem Betreuungsetat von 6 000 Euro, so Metz, falle das natürlich ins Gewicht, wenn dann noch für Veranstaltungen wie beispielsweise Frühlings- oder Maifeste auch noch Gema-Gebühren erhoben werden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte im Fall der Kindergärten und den Liedtexten für die Martinslieder Widerstand gegen das Ansinnen der Gema angekündigt.

Im Verband der Altenheime wird dazu geraten, Veranstaltungen von gemeinnützig anerkannten Vereinen organisieren zu lassen, um so den Gema-Gebühren eventuell aus dem Weg gegehen zu können. ▪ hwa

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