Mannheim - Zur Beginn des Prozesses wegen des Hungertods ihres schwerkranken Kindes hat die sichtlich aufgewühlte Mutter vor dem Landgericht Mannheim ein Geständnis abgelegt.

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Umringt von Fotografen und Kamerateams sitzt die angeklagte am Freitag in Mannheim im Landgericht neben ihrem Anwalt.
Im Prozess um den Hungertod des neunjährigen Marcel hat dessen Mutter zugegeben, sie habe ihren Sohn absichtlich verhungern lassen. In einer schriftlichen Erklärung räumte die 30-Jährige vor dem Mannheimer Landgericht am Freitag ein, sie habe sich gewünscht, “dass er sich nicht länger quälen muss.“ Der schwerbehinderte Junge war im Mai 2010 an den Folgen der Mangelernährung und Verwahrlosung im Krankenhaus gestorben.
Der schwerbehinderte Junge war im April 2010 von einem Amtsarzt auf 14 Kilogramm abgemagert und verwahrlost in der Wohnung der Mutter gefunden worden. Marcel war wundgelegen, hatte offene Stellen, verfilztes Haar und war kotverschmiert. Trotz einer sofortigen Einweisung in die Klinik konnte Marcel nicht mehr gerettet werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter von drei Kindern vor, sie habe den Neunjährigen nicht mehr ausreichend mit Nahrung versorgt, ihn nicht mehr gewaschen und gesäubert. Den Entschluss dazu soll sie Anfang 2010 gefasst haben. Zu diesem Zeitpunkt verließ auch der Vater die Familie. Die Anklage lautet auf Verdacht des Totschlags sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen - durch unterlassen.
Die 30-Jährige sagte, sie habe weder von der Familie noch von Freunden Unterstützung erhalten. Hinzu seien laut Verteidigung “egoistische Motive“ gekommen: Sie hatte Angst, die Behörden würden ihr den Sohn wegnehmen. Als Mutter habe sie “versagt“, betonte die 30-Jährige in ihrer Erklärung. Sie bedauere ihr “Fehlverhalten zutiefst“. Den Vorwürfen zufolge hatte die Frau vor dem Tod des Jungen den Kontakt zu Hilfseinrichtungen abgebrochen und weder Verwandte noch Mitarbeiter des Jugendamtes in die Wohnung gelassen.
Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen eine Mitarbeiterin des Mannheimer Jugendamtes und zwei Mitarbeiter eines freien Trägers wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen. Die Stadt weist jegliche Mitverantwortung für den Tod des Kindes zurück.
Der Anwalt der Angeklagten will die baden-württembergische Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer (SPD) als Zeugin im Prozess sehen. Die Ministerin war damals in Mannheim zuständige Bürgermeisterin. “Ich unterstelle ihr keine Mitschuld, aber sie weiß, was schiefgelaufen ist“, sagte Anwalt Steffen Lindberg. “Ich gehe davon aus, dass Frau Warminski-Leitheußer zumindest aufgrund ihrer Stellung Kenntnis hatte über Organisations- und Überwachungsverschulden.“ Dem Anwalt zufolge habe es immer wieder Hinweise auf Vernachlässigungen gegeben. Er hält es für denkbar, dass es Versuche gegeben habe, den “Fall zu vertuschen“.
Ministerin Warminski-Leitheußer will bei der Aufklärung des qualvollen Todes eines Neunjährigen helfen. Ein Sprecher der Ministerin, die damals in Mannheim zuständige Bürgermeisterin war, betonte am Freitag: “Die Kultusministerin ist jederzeit dazu bereit, einen Beitrag zur Aufklärung im Prozess um den Tod Marcels zu leisten.“ Sie habe dazu bereits eine Aussage vor dem Staatsanwalt abgelegt und wäre auch damit einverstanden, vor Gericht als Zeugin auszusagen.
dpa
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