Wärmedämmung überragt die Grundstücksgrenze: Stadt kassiert Gebühr

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    • 01.02.12
    • Werne
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Wärmedämmung überragt die Grundstücksgrenze: Stadt kassiert Gebühr

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WERNE ▪ Alle fünf Jahre flattert Herbert Vehring eine Gedächtnisstütze der Stadt Werne ins Haus: Ein Gebührenbescheid über 25 Euro, der den Anwohner der Georgsmarienstraße an einen Gestattungsvertrag erinnern soll, den er vor zehn Jahren abgeschlossen hat. 0,56 Quadratmeter öffentlicher Fläche nimmt Vehring in Anspruch, seitdem er sein altes Zechenhaus mit einem acht Zentimeter dicken Wärmedämmung versehen hat.

Acht Zentimeter dick ist die Wärmedämmung am Zechenhaus von Herbert Vehring. Weil er damit seine Grundstücksgrenze überschreitet, kassiert die Stadt eine Gebühr für die Nutzung öffentlicher Flächen. ▪

© Hillebrand

Acht Zentimeter dick ist die Wärmedämmung am Zechenhaus von Herbert Vehring. Weil er damit seine Grundstücksgrenze überschreitet, kassiert die Stadt eine Gebühr für die Nutzung öffentlicher Flächen. ▪

Da das Doppelhaus von Herbert Vehring und seines Nachbarn unmittelbar auf der Grundstücksgrenze steht, ragt seine Wärmedämmung auf den Bürgersteig. Mit der Baugenehmigung erhielt der Evenkämper deshalb vor zehn Jahren auch die Vereinbarung über die Nutzung der öffentlichen Fläche. 71,68 Euro musste Vehring damals auf das städtische Konto überweisen. Und pro Jahr kassiert die Verwaltung noch einmal fünf Euro, die den Bürger an diesen Vertrag erinnern sollen – gezahlt wird aber nur alle fünf Jahre.

Bei Vehring stößt das Vorgehen der Stadtverwaltung auf wenig Verständnis. „Da bekommt man für seine Wärmedämmung sogar einen Zuschuss, auf der anderen Seite wird einem das Geld wieder aus der Tasche gezogen“, kritisiert der Rentner. Der Verwaltungsaufwand stehe dabei in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen, deshalb würden andere Kommunen auf die Gebühr verzichten. Der Anwohner der Georgsmarienstraße befindet sich in guter Gesellschaft, denn insbesondere in der dicht besiedelten Evenkamp-Siedlung und in der Innenstadt hat die Verwaltung viele solcher Genehmigungen erteilt. Insgesamt sind es 200 Verträge, die dem Kämmerer jährlich rund 8000 Euro Einnahmen bescheren. 3000 Euro zahlt allein die Deutsche Post für das Aufstellen von Briefkästen auf öffentlichen Flächen, berichtete Frank Adamietz, Leiter des Kommunalbetriebs Werne. In der Innenstadt sind vor allem Bürger betroffen, deren Kellerschächte im Straßenraum liegen.

Für Adamietz ist die Gebühr und die jährliche Erinnerung ein ganz normaler Vorgang, der dem Bürger sogar zugute kommt. Denn der Gestattungsvertrag für die Grenzüberschreitung spare letztendlich teure Notar- und Gerichtskosten, um einen Eintrag ins Grundbuch vornehmen zu lassen. „128 Euro je genutztem Quadratmeter ist ein durchaus akzeptabler Preis“, so Adamietz. Die Gebühr von fünf Euro pro Jahr solle die Vertragspartner auch in Jahrzehnten noch erinnern, dass sie sich mit ihrem Bauwerk auf einem städtischen Grundstück befinden. Adamietz: „Sonst gerät das in Vergessenheit.“ Probleme beim Verkauf der Immobilie gebe es nicht, denn der Gestattungsvertrag gehe auf den neuen Eigentümer über. Beim Abriss des Gebäudes seien allerdings die tatsächlichen Grundstücksgrenzen bindend. ▪ kb

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