Etappensieg für Stromrebellen

ASCHEBERG - Es kann weitergehen mit der Übernahme der örtlichen Versorgungsnetze durch die acht Kommunen unter dem gemeinsamen Dach der Netzgesellschaft Münsterland. Der Einspruch des RWE-Konzerns gegen die Beteiligung des Konkurrenten Gelsenwasser als strategischem Partner gemeinsamer Stadtwerke für Ascheberg, Nordkirchen, Lüdinghausen, Olfen, Rosendahl, Senden, Billerbeck und Havixbeck ist vom Tisch.
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Mittwoch der Klage der „Stromrebellen“ aus dem Münsterland stattgegeben.
Damit ist der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster aufgehoben, wie ein OLG-Sprecher auf Anfrage des WA mitteilte. Das Urteil sei rechtskräftig und könne nicht mehr angefochten werden.
Somit ist der Weg frei für die Beteiligung des wirtschaftlich potenten Mitstreiters zu 49 Prozent an der gemeinsamen GmbH mit kommunalen Mehrheitsanteilen. Schon am Montag sollen die Gespräche über den geplanten Rückkauf der bisher von RWE unterhaltenen Ortsnetze für die Strom- und Gasversorgung fortgesetzt werden, wie Olfens Bürgermeister Josef Himmelmann als Sprecher der acht Gemeinden ankündigte.
„Wir holen jetzt erst einmal tief Luft“, sagte Himmelmann mit Blick auf die langwierige Auseinandersetzung. „Wir haben jetzt die demokratische und die juristische Legitimation und machen uns damit an die nächsten Arbeitsschritte. Ich hoffe, dass nun akzeptiert wird, dass wir hier eine Grundsatzentscheidung haben und das Ganze nicht bei jedem weiteren Schritt von vorn anfängt.“
Ziel ist es, die Konzessionen für die lokalen Leitungsnetze in den beteiligten Gemeinden schrittweise an die gemeinsame Kommunalgesellschaft zu vergeben, weil dies finanzielle Vorteile verspricht. Mit dem Noch-Eigentümer RWE ist daher als nächstes darüber zu verhandeln, zu welchem Preis die jeweiligen Netze übernommen werden können. Himmelmann geht davon aus, dass es noch dieses Jahr erste Ergebnisse gibt und die Gesellschaft 2014 das operative Geschäft aufnehmen kann.
Mit konkreten Verhandlungen hatten die acht Münsterlandgemeinden schon im Frühjahr 2012 beginnen wollen, nachdem sie auf der Basis einer europaweiten Ausschreibung kurz zuvor die Gelsenwasser AG als Partner ins Boot geholt hatten. Doch gegen diese Entscheidung ging der RWE-Konzern mit einem Nachprüfungsauftrag bei der Vergabekammer vor. Er zog in Zweifel, dass die anstehende Neuvergabe der Konzessionen für die Leitungsnetze vor diesem Hintergrund noch unvoreingenommen nach den Wettbewerbsregeln erfolgen kann und war damit zumindest bei der Bezirksregierung Münster erfolgreich.
Doch anders als die Juristen dort sah die Vergabekammer unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht, Hans-Peter Bicks, in der Beteiligung von Gelsenwasser an der Netzgesellschaft noch keine Vorfestlegung in der Frage, an wen im nächsten Schritt die lukrative Konzession vergeben wird. Es sei zwar nicht in Abrede zu stellen, dass die kommunalen Gesellschafter in diesem Zusammenhang gewissen Anreizen ausgesetzt seien, erläuterte der Gerichtssprecher das Urteil. Ob dabei aber die Vergabe unter Einhaltung aller Kriterien erfolgt ist, müsse anschließend in einem gesonderten Verfahren geprüft werden – falls ein unterlegener Mitbieter etwas beanstanden wolle. - bkr