Was sich in der Dachgeschosswohnung eines unscheinbaren Mehrfamilienhauses an der Werler Straße abspielte, ist bisher nur in Teilen klar. Das Opfer habe dort offiziell allein gewohnt, sagt der ermittelnde Staatsanwalt Henner Kruse. Der Verdächtige sei in einer anderen Wohnung an der Werler Straße gemeldet, die gut einen Kilometer vom Tatort entfernt liegt.
Der Tatzeitpunkt stehe noch nicht fest, so Kruse weiter. Der Verdächtige sei am Donnerstag noch so betrunken gewesen, dass er nicht vernommen werden konnte. Am Montagabend seien Täter und Opfer noch gemeinsam in jener Dachgeschosswohnung gesehen worden – von Polizisten, die wegen einer Ruhestörung gerufen wurden. Bei seiner Festnahme in Beckum soll der Verdächtige davon gesprochen haben, die Tat am Dienstag begangen zu haben.
© Foto: EickmeierIn der Beckumer Kneipe „Zur Quelle“ erzählte ein 39-Jähriger dem Wirt, er habe in einem Haus an der Werler Straße in Hamm seine Lebensgefährtin getötet.Ein klareres Bild haben die Ermittler davon, wie die 41-Jährige starb. Staatsanwalt Kruse spricht von „stumpfer Gewalt“. Offenbar trat der Verdächtige mehrfach massiv gegen den Kopf des Opfers. Das Obduktionsergebnis soll heute vorliegen. Die anderen Hausbewohner, so der Staatsanwalt hätten von der Tat offenbar nichts mitbekommen.
Der 39-Jährige stammt aus Beckum und lebt seit 2009 in Hamm. Am Mittwochabend besuchte er, offenbar bereits stark angetrunken, nach Informationen unserer Zeitung die Kneipe „Zur Quelle“ in der Beckumer Altstadt. Dort sprach er am Tresen über seine Tat. Der Wirt alarmierte gegen 22 Uhr die örtliche Polizei. Etwa eine halbe Stunde später trafen Beamte an der Wohnung des Opfers in Hamm-Süden ein und fanden die Leiche.
Der Verdächtige ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt: Der Mann habe wegen Gewalt- und Sexualdelikten bereits mehrfach vor dem Landgericht Münster gestanden, sagt Staatsanwalt Kruse. Er sei zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der bisher letzte Prozess gegen den Tatverdächtigen habe 2008 vor dem Amtsgericht Beckum stattgefunden. Die Strafe sei damals zur Bewährung ausgesetzt worden. Jetzt sei ein Haftbefehl wegen Totschlags gegen den Mann erlassen worden, so Kruse weiter. Theoretisch lägen auch die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor.















