Die historischen Bergwerksgebäude sollen ab 2015 weitgehend abgerissen werden, darunter auch der Hammerkopfförderturm. Die Gutachter haben drei Szenarien für den Umgang mit dem Gelände entwickelt. Erste Wahl ist demnach ein Zentrum für regenerative Energien. Vorstellbar sind laut Gutachten auch andere, zumeist gewerbliche Nutzungen. Falls sich keine Nachnutzung realisieren lässt, soll die Fläche renaturiert werden.
Während die von Planungsbüros aus Berlin, Essen und Köln erstellte Studie Möglichkeiten zur Erhaltung der historischen Bausubstanz auslotet, zeigten sich die Verantwortlichen von Stadt und Ruhrkohle bei der Präsentation skeptisch. Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann und Thomas Middelmann, der zuständige Projektleiter bei der Ruhrkohle-Tochter RAG Montan Immobilien, positionierten sich deutlich gegen den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der will neun Zechengebäude unter Denkmalschutz stellen, darunter den markanten Hammerkopfförderturm. Der Erhalt der Gebäude, so Hunsteger, sei aus öffentlichen Mitteln nicht finanzierbar.
Middelmann stellte in Aussicht, die Lohnhalle mit ihren Lichthof sowie das Verwaltungsgebäude langfristig zu erhalten – falls sich eine Nutzung finden lasse, durch die die Unterhaltskosten aufgebracht werden könnten.
Jede Nachnutzung des früheren Zechengeländes müsse rentabel sein, sagte der RAG-Projektleiter. Innerhalb von zwei Jahren solle geklärt werden, welches Konzept sich als tragfähig erweise; der Abriss nicht mehr benötigter Gebäude beginne 2015. Die Investorensuche laufe bereits, bisher gebe es aber noch keine Interessenten. Hunsteger brachte immerhin die Stadtwerke ins Spiel. Ein Engagement der städtischen Tochter sei denkbar, wenn es dort als gewinnbringend eingestuft werde. Die Machbarkeitsstudie erwähnt zudem die Hochschule Hamm-Lippstadt als möglichen Projektpartner für ein Wissenszentrum zum Thema regenerative Energien.
Für eine Übergangszeit sehen die Gutachter Möglichkeiten für eine „Aktivierung“ des Bergwerksgeländes. In Lohnhalle und Verwaltungsgebäude seien Zwischennutzungen durch Kultureinrichtugen oder Gewerbe vorstellbar. Möglich seien auch geführte Touren über das Gelände sowie Sport- und Kulturveranstaltungen. - jf
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