Gemeinde Bönen Amtsgericht Unna

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    • 29.01.13
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Hausfriedensbruch erneut vor Gericht verhandelt

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Bönen -  Weil er das Grundstück eines Böneners betreten hat, obwohl dies mit dem Schild „Privatgrundstück! Betreten verboten!“ gekennzeichnet war, muss ein Schrotthändler aus Dortmund 225 Euro Geldstrafe bezahlen.

Wegen Hausfriedensbruchs stand der 53-Jährige am Montag zum zweiten Mal vor Strafrichter Jörn Granseuer am Amtsgericht Unna.

Schon beim ersten Termin im Januar hatte der Angeklagte bestritten, den Grund in der Gemeindemitte betreten zu haben. Gestern wiederholte er diese Version. Er räumte ein, Anfang März 2012 durch Bönen gefahren zu sein. An der konkreten Straße habe er jedoch auf dem Gehweg gestanden und sich nach dem, auf dem Grundstück gelagerten Altmetall erkundigen wollen. Er sei aber nicht die Auffahrt hoch gegangen. „Ich fahre jeden Tag durch 200 bis 300 Straßen, ich weiß, was ich tun darf und was nicht“, erklärte der Mann. Er habe sich nichts zu Schulden kommen lassen. Das sah der Sohn des Grundstückeigentümers anders. Er hat ein Foto angefertigt, auf dem der Beschuldigte im befriedeten Bereich zu sehen ist. Auch sein Vater bestätigte den Grund, warum er Anzeige erstattet habe. Er handle selbst mit Altmetall. Durch das Schild habe er klar machen wollen, dass Unbefugte nichts auf seinem Grund zu suchen hätten.

Das sahen die Juristen ebenso. Während die Staatsanwältin angesichts des geringen Einkommens 100 Euro Geldstrafe für angemessen hielt, sah der Richter kaum Milderungsgründe. Der Angeklagte sei uneinsichtig und lasse sich trotz der überzeugenden Aussagen nicht mit einem Geständnis ein. Daher seien 15 Tagessätze zu je 15 Euro angemessen. Die 225 Euro kann der Dortmunder in Raten zahlen.

Der will jedoch um einen Freispruch kämpfen und wird Berufung einlegen. Dann muss sich das Landgericht mit dem Hausfriedensbruch beschäftigen. - jek

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