Interesse ist vorhanden. „Ich kümmere mich das zweite Mal um die Bewerbungen“, sagt Sabine Koyka vom Rechtsamt der Stadt, „vor fünf Jahren hatten wir regen Zuspruch und auch dieses Mal lässt es sich gut an.“
Schöffen haben als Laienrichter, ohne juristische Vorbildung, jedoch mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter, die Aufgabe, gemeinsam mit diesen die Tat eines Angeklagten zu beurteilen und ein Strafmaß festzulegen.
Schöffe kann nur werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste seinen Wohnsitz in Bergkamen hat und bei Amtsantritt mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre ist. Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt von den Schöffen, die auch gesundheitlich nicht eingeschränkt sein sollten, ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Unvoreingenommenheit. „Die bisherigen Amtsinhaber kommen aus den unterschiedlichsten Berufen. Sie sind ein Abbild der Gesellschaft“, so die städtische Mitarbeiterin.
Die Amtsperiode dauert vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018. Über die Aufnahme von Personen in die Schöffenvorschlagsliste entscheidet im Bereich des Erwachsenenrechtes der Rat der Stadt Bergkamen, für die Jugendschöffinnen und –schöffen der Jugendhilfeausschuss. Diese Liste wird öffentlich ausgelegt.
Insgesamt werden 15 Stellen besetzt, nicht nur aus Bergkamen. „Wir sind gehalten, die doppelte Zahl, also 30, zu melden“, erklärt Sabine Koyka. Elf der 15 werden über das Amtsgericht Kamen für das Landgericht Dortmund vorgeschlagen, vier für das Schöffengericht in Unna.
Die Vorschlagsliste mit den eventuell im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Einsprüchen wird an das Amtsgericht Kamen übersandt. Dort tritt ein Schöffenwahlausschuss zusammen und wählt aus der Vorschlagsliste die erforderliche Zahl der Schöffen, die dann durch das Amtsgericht entsprechend benachrichtigt werden. - red/hal











