AfD fährt schwere Geschütze auf

Hamm - Stefan Möller aus Hamm hat der AfD ein Schnippchen geschlagen und jetzt gewaltigen Ärger mit den Rechtsanwälten der rechtspopulistischen Partei. Sie haben dem 25-Jährigen eine Abmahnung ins Haus geschickt.
Stefan Möller hat sich die Internetadresse "afd-hamm.de“ gesichert. Möller: „Die war noch ohne weiteres zu bekommen.“ Also hat er sich die Rechte an der Seite gesichert, wohl auch um der AfD in Hamm eins auszuwischen. „Die hätte sich schon lange um die Domain kümmern können, hat es aber augenscheinlich verpennt“, so Möller gegenüber unserer Zeitung. „Außerdem“, argumentiert er augenzwinkernd, „heißt mein Vater Dieter und ich wolle ihm die Seite Alles für Dieter widmen.“
Pate dieser Idee ist eine Aktion im sauerländischen Menden. Ein dortiger SPD-Ratsherr hat sich Internetseite afd-menden.de gesichert, als sich in seiner Heimatstadt ein AfD-Kreisverband gründen wollte. Die Seiten beherbergen nun die Internetpräsenz der Initiative „Aktenordner für Dänemark“. Damit wollte der Ratsherr die Rechtspopulisten ordentlich foppen.
Möller, der in Menden arbeitet, war von dieser Idee begeistert und hat sich für Hamm die Seiten gesichert. Wer die URL eingab, der landete nicht etwa beim AFD-Kreisverband, sondern auf einer Homepage namens „www.kleinerpenis.org. Diese Umleitung hat Möller inzwischen gelöscht. Und die AfD? Die sucht nun gar nicht nach einer Alternative, sondern fährt gleich schwere Geschütze auf.
Am Donnerstag landete ein Einschreiben im Briefkasten von Möller. Die renommierte Anwaltskanzlei Höcker aus Köln, die sich auf Marken- und Medienrecht spezialisiert hat, will es dem Hammer untersagen, diese Internetpräsenz weiter zu betreiben. Höcker hat unter anderem Erdogan und Kachelmann vertreten.
Weil er die Domain „afd-hamm.de“ auf seinen Namen registriert habe, habe er das Namensrecht seiner Mandantin verletzt, heißt es in der Abmahnung. Ein Rechtsanwalt der Kanzlei verweist in seiner Abmahnung auf verschiedene Musterurteile. Für Besucher der Seite komme es zu einer „Zuordnungsverwirrung“. Es sei klar erkennbar, dass hier der Name der Partei genutzt werde. „Es drängt sich geradezu auf, dass unsere Mandantin für die Orts- und Kreisverbände entsprechend dem Aufbau ihres Namens die Domains nach dem Muster ,afd-[Ort/Kreis]’ wählt.“ Möller wird aufgefordert „es ab sofort zu unterlassen, den Namen unserer Mandantin als Domainnamen zu nutzen“.
Wenn der Hammer eine Unterlassungserklärung abgebe, würde die AfD von weiteren gerichtlichen Schritten absehen, heißt es in dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt. Gleichzeitig solle er die Anwaltskosten in Höhe von 1 564,26 Euro tragen. Den Streitwert hat die Kanzlei auf 30 000 Euro festgelegt.
Diese Summe hält Stefan Möller für überhöht und hat sich inzwischen einen Rechtsanwalt genommen. Bis zum kommenden Dienstag hat er Zeit zu reagieren. So möchte er die Abmahnung nicht akzeptieren. Wie genau seine Antwort ausfällt, das möchte er direkt am Montag mit seinem Rechtsbeistand besprechen.